Erstellt am 14.07.2021 um 13:05 Uhr von moreno
Gibt es irgendwelche Fristen in dieser BV?
Erstellt am 14.07.2021 um 13:12 Uhr von relfe
Zitat.
Kann ich auf die Tagesordnung den Punkt vorab setzen ohne das der BR offiziell darüber Bescheid weiß und Informiert wurde?
--> ja, kannst Du.
Du darfst ja auf die Tagesordnung setzen was Du willst bzw. für notwendig hälst.
Ich würde das aber nur in besonderen Ausnahmenfällen machen, weil Du gewöhnst den AG daran, das er sich "Zeit lassen" kann, weil Du schon eigenständig vorprescht.
Auch sollte man das nachträgliche aufnehmen von Tagesordnungspunkten zu Beginn der BR-Sitzung nur in dringenden Ausnahmefällen machen.
Wenn der AG sich zu spät meldet, dann steht der Punkt nicht auf der Tagesordnung und dann wird darüber nicht beschlossen. Das steht dann auf der nächsten tagesordnung.
Erstellt am 14.07.2021 um 13:13 Uhr von AndreasV
@moreno:
Nein gibt es nicht.
Erstellt am 14.07.2021 um 13:21 Uhr von AndreasV
@relfe:
Danke für deine ausführliche Antwort.
Ich verstehe deinen Einwand nur zu gut, unser Arbeitgeber gibt gerne dem BR die Schuld, wenn Themen vom Arbeitgeber zu spät eingereicht werden.
Ich war mir nur nicht sicher ob ich es Pro aktiv aufnehmen darf obwohl der BR dazu nicht informiert wurde.
Zum Glück kam in der Zwischenzeit dazu die Information.
Erstellt am 14.07.2021 um 13:23 Uhr von moreno
Das finde ich sehr ungeschickt! Wenn man so eine BV macht sollte es auch feste Spielregeln geben!
Erstellt am 14.07.2021 um 13:42 Uhr von AndreasV
@moreno:
Danke für die Antwort. Wir haben Spielregeln bei gewissen Punkten schon eingebaut, wenn sich Parteien nicht einigen können.
Aber zu dem Fall halt nicht. Es ist hier auch nur aufgefallen, weil es in unserem Team ist.
Erstellt am 14.07.2021 um 14:04 Uhr von Dummerhund
BV hin oder her. Wenn ich den Post richtig verstanden habe soll am Freitag länger gearbeitet werden und am selben Tag soll vorab eine BR Sitzung statt finden auf der evtl diese Mehrarbeit beschließen soll. Das halte ich für mehr als kurzfristig.
Erstellt am 14.07.2021 um 15:03 Uhr von celestro
"Ich würde das aber nur in besonderen Ausnahmenfällen machen, weil Du gewöhnst den AG daran, das er sich "Zeit lassen" kann, weil Du schon eigenständig vorprescht."
soweit richtig, ABER ... ich würde das Thema in diesem Fall alleine schon deshalb draufsetzen, um darüber zu beraten. Außerdem würde ich eine Beschlussfassung zu dem Thema in die TO einbauen. Und zwar würde ich beschließen, das der BR an den AG heran tritt und in die BV eine Ankündigungsfrist von mindestens 4 Tagen eingebaut wird.
Erstellt am 14.07.2021 um 15:28 Uhr von xyz68
Nur mal ein Tipp, bei uns muss der Arbeitgeber bei geplanter Mehrarbeit den Betriebsrat spätestens am Mittwoch der Vorwoche informieren, das er Mehrarbeit plant und am Mittwoch der Woche, in der die Mehrarbeit stattfinden soll, muss er die Anträge einreichen.
In absoluten Ausnahmefällen kann die Frist nach Rücksprache mit dem Gremium verkürzt werden (ist in den letzten 12 Monaten genau einmal vorgekommen).
Selbst in meinem alten Arbeitsvertrag ohne Betriebsrat stand festgeschrieben, dass Mitarbeiter über anfallende Zusatzschichten am WE spätestens am Donnerstag 13 Uhr informiert werden mussten. Das war schon extrem kurz.
Erstellt am 14.07.2021 um 15:29 Uhr von relfe
@celestro
für mich ist das jetzt kein ABER, sondern einfach eine andere Möglichkeit sich des Problemes anzunehmen.
In Deinem Vorschlag geht der BR proaktiv auf den AG zu um das wiederholte Fehlverhalten des AG zu klären.
In meinem Beispiel, muss der AG den ersten Schritt machen.
Was jetzt der bei AndreasV der "goldene Weg" ist, muss er selbst einschätzen, ich würde mich schwer damit tun, wenn der AG mich provozieren möchte und behauptet der BR würde langsam arbeiten, dann auch noch als "Bittsteller" den ersten Schritt zu machen.
Erstellt am 14.07.2021 um 15:43 Uhr von celestro
wenn der BR aktiv wird und beschließt, keine Genehmigung mehr zu geben, wenn in die BV nicht eine Frist von 4 Tagen eingabut wird ... kann ich da keinen "Bittsteller" erkennen. Im Gegenteil!
Erstellt am 14.07.2021 um 16:24 Uhr von Relfe
na ja, wenn man das in die BV einbauen will, dann geht es ja nur mit Zustimmung des AG, ansonsten wird es dazu keinen BV-Punkt geben. Und solange es diesen Punkt in der BV nicht gibt, kann man sich darauf nicht berufen. Man ist also auf die Mitarbeit des AG für die Aufnahme des Punktes angewiesen und das kann man nicht zwingend einfordern.
Man wird schon freundlich mit dem AG umgehen müssen, damit er zustimmt oder eben ihn dazu bringen, das er eine Regelung haben möchte bzw. er rechtszeitig die Anträge an den BR gibt. Zweiteres geht nur, indem man Anträge die zu kurzfristig (<3 Tage) eingehen, auf die nächste Tagesordnung setzt. Soweit ich das korrekt weiß, sind 3 Tage vor der BR-Sitzung für die Tagesordnung allgemein angemessen, soweit es keine "aufwendigeren TO-Punkte" betrifft, die längere Vorbereitung erfordern.
Erstellt am 14.07.2021 um 16:31 Uhr von celestro
der BR kann sich bei einer Nichtgenehmigung mMn auf
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/teilzeitarbeit-arbeit-auf-abruf-4-ankuendigung_idesk_PI42323_HI570031.html
berufen. Ist ein etwas anderer Sachverhalt, ja. Aber diese "Vorlaufsfrist" wird ja auch in anderen Zusammenhängen gerne genannt.
Erstellt am 14.07.2021 um 16:46 Uhr von AndreasV
Hallo Zusammen,
vielen lieben dank für die vielen Ideen.
Die Goldene Mitte ist schwer zu finden.
So viel kann ich sagen das wir um die BV abzuschließen in der Einigung stelle waren, und schon froh sind sie so zu haben.
Ein jetziges Nachverhandeln wird nicht möglich sein, dass wir der AG ablehnen. Leider ist das Verhältnis nicht das Beste.
Aber was @ Relfe schon schreibt es gibt Prozesse, die man sich ausgedacht hat und wenn die dann zu spät eingereicht werden, werden sie erst in die nächste Sitzung mit aufgenommen.
Die Goldene Mitte ist schwer zu finden, unser Team ist davon betroffen, und ich sehe den Need das Thema schnellstmöglich erledigt zu bekommen. Das Heißt das Team möchte es erledigen so schnell wie möglich. Das es außerhalb der Rahmenarbeitszeit ist, ist verständlich und allen einleuchtend.
Ich hoffe ich bin da nicht zu sehr voreingenommen.
Aber das Thema Vorlauf ist bei unser AG leider kein Thema. Egal wie oft wir dieses anbringen, wird danach noch Druck aufgebaut wieso es so ist, wieso keine Sondersitzung und all sowas.
Das macht das ganze sehr schwierig und anstrengend.
Erstellt am 14.07.2021 um 17:26 Uhr von celestro
Kleiner Tipp:
"In unserem Team soll Freitag nach unserer Rahmenarbeitszeit gearbeitet werden."
da hab ich mich gefragt, wo überhaupt das Problem liegt ... weil da steht "nach unserer Rahmenarbeitszeit gearbeitet werden" und ich das mir "ja, ist doch super". Aber das sollte heißen NACH also zeitlich DANACH.
Haben zwar die anderen User wohl richtig verstanden, aber wie man sieht kann das mißverständlich sein. ;-)
Erstellt am 15.07.2021 um 04:26 Uhr von BRHamburg
Ich würde als BRM sicher keinem Antrag auf Mehrarbeit zustimmen, der für den gleichen Tag gilt. Die Kollegen haben auch noch ein Leben außerhalb vom Unternehmen.
Erstellt am 15.07.2021 um 07:28 Uhr von Dummerhund
Zunächst einmal, ohne das der AG einen offiziellen Antrag auf Überstunden stellt ( und es sind hier Überstunden, auch wenn es hier so wie zu Omis Zeiten als Arbeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit benannt wird) würde ich gar nichts auf der Tagesordnung setzen. Denn kommt es mal zu einem Rechtsstreit wird der AG anbringen können: was wollt ihr denn, ihr habt doch schon vorher Bescheid gewusst ganz gleich ob offiziell oder inoffiziell. Der BR Kann hier nämlich einen Antrag mit Verweis auf § 12 Befristungsgesetz ablehnen.
https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/ueberstunden-mehrarbeit-anordnen
Und kommt er dumm oder macht schlechte Stimmung gegen den BR sollte der BR eine Betriebsversammlung einberufen und auf dieser der Belegschaft klar sagen das es Gesetze und Regeln gibt die auch ein AG klar ein zu halten. Keine Blumen drum rum, sondern klare Worte
Erstellt am 15.07.2021 um 10:50 Uhr von AndreasV
Ich möchte mich noch mal bei allen bedanken die hierzu was geschrieben haben.
Mir war nicht bewusst was es alles für Möglichkeiten gibt und was für Fettnäpfe.
Aber ich muss aber noch was klarstellen: wir reden in dem Fall nicht von „Klassischen Überstunden“ sondern um die Verschiebung der Arbeitszeit. Überstunden sollen keine anfallen.
Ich muss auch sagen das ganze Thema kocht auch nur so hoch, weil es bei uns im Team ist und ich nun mal BR Mitglied.
Anders würde der BR oder ich das ja erst zu spät oder gar nicht mitbekommen.
Was ich gut nachvollziehen kann ist das man Sondersitzungen und Änderungen der Tagesordnung nur im Notfall machen soll. Ich werde das mal in der Nächsten Sitzung ansprechen.
@Dummerhund
Das mit der Betriebsversammlung ist eine gute Idee, sowas hatten wir bisher noch nicht gemacht, zumindest seit ich im BR bin. Ich meine das könnte helfen die Themen zu Sensibilisieren und dinge richtig zu stellen.