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Tagesordnungspunkte

D
DerBetriebsrat
Aug 2018 bearbeitet

Hallo und guten Morgen,

unser neuer BR hat grade die erste Fortbildung gemacht und u.a. wurde dort bekanntgegeben, dass der Punkt "Verschiedenes oder Sonstiges" nicht mehr und auf gar keinen Fall !!! in den Tagesordnungspunkten aufgeführt werden darf. Weiß jemand was darüber? Welcher § im BetrVG? Vielen Dank für Antworten.

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Community-Antworten (2)

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Challenger

28.08.2018 um 13:14 Uhr

Zitat : ....... dass der Punkt "Verschiedenes oder Sonstiges" nicht mehr und auf gar keinen Fall !!! in den Tagesordnungspunkten aufgeführt werden darf.

Natürlich darf dieser Punkt weiterhin auf die TO gesetzt werden. Es dürfen nur keine Beschlüsse im Rahmen von "Verschiedenes oder Sonstiges" gefasst werden.

C
celestro

28.08.2018 um 17:08 Uhr

um ganz sicher zu gehen und ja keine Fehler machen zu können, wäre eine Empfehlung a la "laßt ihn (also den Punkt) lieber gleich weg", aber das man ihn nicht mehr benutzen darf halte ich auch eher für "übertrieben" oder "falsch verstanden".

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