Erstellt am 17.06.2010 um 20:03 Uhr von sueton
Hallo Larson!
Auch wenn es mir schwer fällt,aber ich gehe mal davon aus , daß Deine Frage ernst gemeint ist! Vielleicht beschließt der BR demnächst auch , von jedem AN einen halben Stundenlohn abzuzweigen , um einen neuen Computer anzuschaffen ! Nur ein Argument von vielen: Macht die Lohnbuchhaltung das mit , macht sie sich strafbar! Es gäbe noch einiges mehr zu sagen , aber dies hier muss ich erstmal verdauen.
Erstellt am 17.06.2010 um 20:26 Uhr von Tanzbär
Diesem BR würder ich aber zeigen, wo die Harke hängt. Mit welchem Recht greift er den Arbeitnehmern per Beschluss in die Lohntüte?
Erstellt am 17.06.2010 um 21:23 Uhr von rainerw
@sueton
@Tanzbär
Schimpft hier bitte nicht auf den jetzigen BR, denn der hat den Beschluss ja nicht gefasst.
Übrigens hat es solche Sachen in den 70iger Jahren zu hauf gegeben. Ich könnte mir durchaus vorstellen das in den Betrieben die eine lange Betriebsratsgeschichte haben noch solche Beschlüsse oder abkommen schlummern. Wie das rechtlich damalsaussah weiß ich allerdings nicht.
Erstellt am 18.06.2010 um 16:00 Uhr von Tanzbär
Wenn das in den 70ern per Beschluss möglich war, dann sollte in den 10ern ein Beschluss genügen, mit dem Unsinn aufzuhören.
Erstellt am 18.06.2010 um 18:11 Uhr von PTNetty
Oder die bestehende BV (wenn es denn überhaupt eine solche gibt) sollte schleunigst gekündigt werden
Gruß
PT Netty
Erstellt am 18.06.2010 um 18:47 Uhr von ridgeback
Eine BV die gegen geltendes Recht verstößt muß ich nicht kündigen, sie ist unwirksam.
Erstellt am 18.06.2010 um 18:56 Uhr von PTNetty
@ridgeback
Um die Unwirksamkeit festzustellen muss doch aber erst mal einer klagen, oder die Einigungsstelle anrufen, oder?
Wenn eine BV besteht, die in Teilen oder komplett unwirksam ist und der BR geht zum AG und sagt, das was da steht geht so nicht, weil ist unwirksam; und der AG sagt ist mir aber egal, dann bleibt doch nur noch Klage des einzelnen MAs oder Einigungsstelle. Oder wie?
Schade dass wir hier auf 7 Antworten begrenzt sind. Wäre schön wenn der Haken aus dem vermaledeiten Kästchen verschwinden würde!
Ich würd das wirklich gerne wissen.
Vielleicht schreibst du in deine Antwort weiter rein?
Danke
Gruß
PT Netty
Danke, dir auch ein schönes WE
Erstellt am 18.06.2010 um 19:04 Uhr von ridgeback
PTNetty,
ich würde auf jeden Fall den AG darauf hinweisen, dass ein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt und darauf hinweisen dagegen vorzugehen.
Ob ihm das dann noch egal ist, bezweifel ich.
Als BR würde ich genauso vorgehen.
Schönes WE
Erstellt am 18.06.2010 um 21:54 Uhr von Immie
Cool...
wenn es eine BV wäre, wäre sie ungültig.
Da gibt es meine ich dieses schöne Wort im §77 BetrVG...Entgeltverwertungsverbot...
Aber es ist ja gar keine, sondern nur ein Beschluss.
Ich kann mich gerade nicht entscheiden, ob das besser oder schlechter ist...
Auf jeden Fall ziehe ich meinen imaginären Hut vor dem BRM,
welches sich an diesen ungültigen Beschluss von vor 29 Jahren erinnert hat:-))