Guten Morgen, möchte mal wieder um Eure Meinung bzw. Ratschläge bitten. Also wir vom BR haben haben einen Beschluss zur Einsichtnahme der Lohn-und Gehaltslisten nach §80.2 BetrVG gefaßt und haben der GL mitgeteilt, das wir die Einsicht durch unseren Vorsitzenden mit unserem Terminvorschlag diesbezüglich wünschen. Nun schreibt uns die GL zurück, das dem Termin nichts im Wege stehe, a b e r eine generelle Einsicht wird uns verwehrt, sondern wir werden aufgefordert ganz detailiert anzugeben was bzw. wenn wir anschauen bzw. vergleichen wollen. Müssen wir das tatsächlich vor einer Einsichtnahme detailiert angeben ? Wir sind der Meinung nein, denn wir sind der Meinung das die GL im Vorfeld nicht berechtigt ist zu wissen um welche Mitarbeiterstreitigkeiten (in der Lohnfrage) es geht bzw. wollen wir durch die Einsicht herausfinden ob überhaupt ein Handlungsbedarf wegen totaler Ungleichbehandlung besteht, bevor wir das an die große Glocke hängen wollen- Was sagt Ihr dazu, gibt es irgendwo etwas darüber nachzulesen wie wir diese detailierte Aufforderung abschmettern können ?
Grüßle