Teilnahme am Monatsgespräch
Hallo ihr Lieben, hier mal wieder eine Frage: Wenn der 9-köpfige Betriebsrat einstimmig beschließt, dass nur drei seiner Mitglieder (Vorsitz, stellv. und ein weiteres Mitglied) zum regelmäßig stattfindenden Monatsgespräch gehen, ist das in Ordnung oder muss der gesamte Betriebsausschuss zum MG gehen? (6 Mitglieder verzichten also auf ihr Teilnahmerecht.) vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße
Community-Antworten (8)
11.06.2010 um 13:56 Uhr
IInonameII, schau mal im BetrVG nach, § 27 Betriebsausschuß(1) Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuß. Der Betriebsausschuß besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrats, dessen Stellvertreter und bei Betriebsräten mit 9 bis 15 Mitgliedern aus 3 weiteren Ausschußmitgliedern, 17 bis 23 Mitgliedern aus 5 weiteren Ausschußmitgliedern, 25 bis 35 Mitgliedern aus 7 weiteren Ausschußmitgliedern, 37 oder mehr Mitgliedern aus 9 weiteren Ausschußmitgliedern. Die weiteren Ausschußmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. (2) Der Betriebsausschuß führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuß mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluß von Betriebsvereinbarungen. Die Übertragung bedarf der Schriftform. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für den Widerruf der Übertragung von Aufgaben. (3) Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen.
&wenn euer BR beschließt das er sein Recht auf 5 Mitglieder im BA nicht wahrnehmen möchte,bitteschön, den AG erfreut dies sicherlich....
11.06.2010 um 14:03 Uhr
Hallo Laffo, vielen Dank für deine Antwort, den § dazu kenne ich, allerdings geht für mich nicht daraus hervor, ob es eine "muss Bestimmung" ist dass der gesamte Betriebsausschuss zum MG geht. (Betriebsausschuss besteht bei uns auch aus 5 Mitgliedern, es ist nur die Überlegung ob davon nur 3 zum MG gehen)
11.06.2010 um 14:29 Uhr
IInonameII, wenn ihr das so möchtet, warum nicht. Nur ist eine geballte Ladung von mehreren BRM immer besser für den BR. im § 74 BetrVG steht lediglich das sich BR & AG mindestens einmal monatlich treffen sollen. in welcher Stärke der BR auftritt, ist ihm überlassen.
11.06.2010 um 14:34 Uhr
Das sehe ich anders. Es handelt sich dabei um den BR als Gremium - also alle treffen sich. Bei eurer Größe mit Betriebsausschuß trifft sich dann selbstverständlich der Betriebsausschuss mit dem AG und nciht nur ein paar Leute weil der Rest keine Lust hat.
Es wird einfach so vorausgesetzt, wird aber nciht sanktioniert wenn es nciht so stattfindet - was aber wieder eine andere Sache ist...
11.06.2010 um 14:34 Uhr
"Der Betriebsrat" heißt auf Deutsch, der gesamte Betriebsrat. Nicht ein Teil davon und auch nicht der Betriebsausschuss. Wenn ein Teil der BRM kein Interesse daran hat, kann man sie natürlich nicht hinprügeln. Aber gut finde ich das nicht.
11.06.2010 um 14:49 Uhr
@ Laffo und Peters Der Betriebsrat kann aufgaben auf Ausschüsse deligieren. Es kommt auch auf den AG an und wie man ihm gegenübertreten soll. Das kann man mit dem Auftreten nicht generell sagen was gut ist oder nicht. Wir haben die Erfahrung mit kleinen spezifischen Gruppen mehr erfolgt bei dem Gesprech zu haben als wenn wir mit der Kompletten Mannschaft auftreten. Anderen GL kam man nur mit Masse drohen. Unseren kommt man mit kleiner Qualtität besser zu recht. Die Gruppe sollte auch nicht immer aus den gleichen Akteuren neben den BR und seinen Stellvertreter bestehen. Je nach Anliegen wechseln wir.
11.06.2010 um 17:32 Uhr
Aufgaben an den BA delegieren - meinetwegen. Aber die Nichtteilnahme am 74er-Gespräch hat für mich so etwas wie ein Ausklammern von Informations- und Kommunikationsquellen.
Und es erscheint mir auch seltsam, dass ein Arbeitgeber, der möglicherweise Hunderte von Mitarbeitern leitet, sich gegenüber einer Handvoll Betriebsräten nicht frei äußern kann und seine Informationen nur an Auswerwählte gibt. Er muss doch wissen, dass die Anderen diese Informationen im Nachgang doch auch bekommen, oder ???
Aber wenn das Gremium und der Arbeitgeber einvernehmlich eine eigene Regelung treffen - meinetwegen.
11.06.2010 um 18:12 Uhr
Nun, hier war nicht die Frage ws wer am besten findet. Es ist und bleibt so, dass der BR dem Betriebsausschuss diese Aufgabe übergeben kann. Dieser hat das dann aber auch vollständig zu erledigen. Nicht mehr nciht weniger. Macht er das nciht - nunja ich persönlich finde es läßt einiges auf das Gremium als solches schließen, aber das ist mal wieder meine ganz persönliche Meinung...
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