Hallo zusammen,

auf unser Drängen hin führt der AG demnächst die GB psych. Belastungen durch - endlich! Hierzu soll ab nächster Woche eine MA-Umfrage erfolgen. Die GB Psych wird in Zusammenarbeit mit der AOK durchgeführt, diese wertet die Papier-Fragebogen auch aus.
Unser Personaler teilte uns mit, dass wir keine Mitbestimmungsrechte hier hätten, da eine externe Firma beauftragt wird (die AOK, die wiederum mit einer anderen Firma zum Auswerten zusammenarbeitet). Es gäbe da ein BGH-Urteil...?
Das Projekt wurde uns gestern präsentiert, starten soll die Umfrage nächste Woche bereits...
Mir ist irgendwie nicht wohl bei dem Gedanken, dass ich a) den Fragebogen nicht kenne, und b) ich nicht weiß, was mit den Fragebögen passiert, wer sie vielleicht liest, bevor sie an die AOK weitergegeben werden, etc...

Woraus könnte ich Mitbestimmungsrechte ableiten?