Erstellt am 27.09.2006 um 13:03 Uhr von Werner
Hallo Grete,
Eine Mitarbeiterbefragung benötigt m.E. nicht die ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrates, da es sich hierbei um keinen Personalfragebogen ( § 94 BetrVG ) handelt. Ebenso kommt auch der § 87 BetrVG nicht in Betracht, da die Mitarbeiterbefragung keine soziale Angelegenheit darstellt.
Erstellt am 27.09.2006 um 13:34 Uhr von Mona-Lisa
@Grete,
schaut euch den Bogen genau an. Solange keine Rückschlüsse auf einzelne Mitarbeiter gezogen werden können, ist nicht`s dagegen einzuwenden.
Abgesehen davon braucht der AG in diesem Fall keine Zustimmung von euch.