Hallo hätte eine Frage zur BV für BR-Mitglieder.

Bei uns wird ein neuer BR gewählt, der alte BR hat jetzt noch eine BV mit dem AG geschlossen, in der die Freistellungen festlegt und dies in niedriger Anzahl als im Gesetz vorgesehen. Es wurden auch genaue Definitionen zur freigestellten Person festgehalten, wie z. B. den Arbeitsort des BR und auch teilweise Personenbezogene Voraussetzungen. Diese BV wurde vom alten BR noch 2. Monate vor der Neuwahl abgeschlossen um konkrete Personen vom neu gewählten BR von der Freistellung fernzuhalten. Ist so eine BV tatsächlich zulässig oder verstösst diese geben das Gesetz??

Bitte kann mir jemand Infos dazu geben wie man sich dagegen wehren kann?
Danke schon mal im Voraus für Antworten.