Betr.: Neuwahl von Freistellung und 2. BR.- Vors.
Unser 2. BR.-Vors und Freigestellter geht zum 01.Juni 2011 in den Vorruhestand.
Können diese beiden Posten jetzt schon gewählt werden und der ausscheidende Kollege bleibt bis zum ausscheiden noch freigestellt und 2.Vors.