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BR-Freistellung

U
unsuwe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Ich bin BR- Mitglied und habe während meines Urlaubes an einer wichtigen Sitzung unseres BR teilgenommen. Jetzt will mir der AG die Stunden nicht anrechnen weil ich ja Urlaub habe. Ist er im Recht, wenn nein wo steht das ? Danke

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Community-Antworten (1)

M
mille

15.12.2006 um 18:22 Uhr

Ob ein tatsächlich verhindertes BR-Mitglied (Urlaub, Krankheit, etc.) sein Amt ausübt oder nicht, entscheidet es selbst. Diese Entscheidungsfreiheit des BR-Mitglieds besteht bei allen tatsächlichen Verhinderungsgründen, wie beispielsweise Urlaub, Elternzeit, etc. Ich verweise auf Däubler/Kittner/Klebe RN48 Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts. Liegen die Voraussetzungen des § 37 Abs.2 vor, ist den BR-Mitgliedern nicht nur Arbeitsbefreiung zu gewähren, sondern auch das Gehalt (Lohn) weiterzuzahlen. Ich hoffe es hilft dir weiter. Schöne Grüße

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