Erstellt am 06.05.2010 um 20:31 Uhr von Endeavor
Nimmt die BRV nach § 26 Abs. 2 BetrVG nicht ausschliesslich die Vertretung gegenüber dem AG wahr?
Insofern sehe ich grundsätzlich kein Problem, wenn sich ein Arbeitnehmer an ein Betriebsratsmitglied seines Vertrauens wendet.
Eine Frage könnte noch sein, ob der BR konkrete Sprechstunden beschlossen hat und wer diese Sprechstunden durchführt.
Meine Meinung.
Kollegiale Grüße, Joachim
Erstellt am 06.05.2010 um 20:44 Uhr von Tanzbär
Ein Mitarbeiter spricht grundsätzlich mit dem Betriebsrat seines Vertrauens. Die Vorsitzende hat genug anderes zu tun, und was sie mit dem Personal da zu sprechen hat, das würde ich mal genauer hinterfragen. Die haben nämlich in eure Arbeit überhaupt nichts reinzureden oder zu besprechen.
Sprechstunden können genutzt werden, aber müssen nicht.
Man kann alles komplizierter machen, als es ist ... ;-)
Erstellt am 06.05.2010 um 22:10 Uhr von rainerw
Passt auf das eure BRV sich nicht als eure Chefin aufspielt. Sie ist nur gleiche unter Gleichen und hat nicht mehr Rechte wie ihr auch. Sie vertritt nur den Betriebsrat als ganzes nach außen hin Und was BR arbeit angeht, das geht niemanden was an außer dem BR selber.
Erstellt am 07.05.2010 um 07:27 Uhr von Endeavor
@Tanzbär
Die Sprechstunden habe ich angeführt, da sich ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied bei seinem Vorgesetzten abmelden muss, wenn es Betriebsratsarbeit vornimmt. Ich habe mal ein kurioses Urteil gelesen, da sollte einem BR-Mitglied eine halbe Stunde vom Lohn abgezogen werden, weil ihn ein Kollege auf dem Firmengelände etwas zu einer Betriebsvereinbarung gefragt hat und er sich nicht vor der Beantwortung dieser Frage persönlich beim Vorgesetzten abgemeldet hatte, sondern einem anderen Kollegen gebeten hatte, Bescheid zu sagen...
Erstellt am 07.05.2010 um 16:27 Uhr von Amigo
Danke für eure antworten
Amigo