W.A.F. LogoSeminare

BRV überschreitet Ihre Kompetenz

A
AMIGO
Jan 2018 bearbeitet

Hola Leute, Wir sind 11BR-M haben eine Freistellung die ,die BR-V. war nimmt. Ein MITARBEITER hatte jetzt eine frage und stellte diese ein BR-M. Die BR-V meinte darauf das alle fragen über Sie gehen soll da Sie Freigestellt ist "und" das mit der Personalbüro besprochen hat.

Meine FRAGE: Was kann man in der nächsten Sitzung der BR-V sagen.

99205

Community-Antworten (5)

E
Endeavor

06.05.2010 um 22:31 Uhr

Nimmt die BRV nach § 26 Abs. 2 BetrVG nicht ausschliesslich die Vertretung gegenüber dem AG wahr?

Insofern sehe ich grundsätzlich kein Problem, wenn sich ein Arbeitnehmer an ein Betriebsratsmitglied seines Vertrauens wendet.

Eine Frage könnte noch sein, ob der BR konkrete Sprechstunden beschlossen hat und wer diese Sprechstunden durchführt.

Meine Meinung.

Kollegiale Grüße, Joachim

T
Tanzbär

06.05.2010 um 22:44 Uhr

Ein Mitarbeiter spricht grundsätzlich mit dem Betriebsrat seines Vertrauens. Die Vorsitzende hat genug anderes zu tun, und was sie mit dem Personal da zu sprechen hat, das würde ich mal genauer hinterfragen. Die haben nämlich in eure Arbeit überhaupt nichts reinzureden oder zu besprechen. Sprechstunden können genutzt werden, aber müssen nicht. Man kann alles komplizierter machen, als es ist ... ;-)

R
rainerw

07.05.2010 um 00:10 Uhr

Passt auf das eure BRV sich nicht als eure Chefin aufspielt. Sie ist nur gleiche unter Gleichen und hat nicht mehr Rechte wie ihr auch. Sie vertritt nur den Betriebsrat als ganzes nach außen hin Und was BR arbeit angeht, das geht niemanden was an außer dem BR selber.

E
Endeavor

07.05.2010 um 09:27 Uhr

@Tanzbär Die Sprechstunden habe ich angeführt, da sich ein nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied bei seinem Vorgesetzten abmelden muss, wenn es Betriebsratsarbeit vornimmt. Ich habe mal ein kurioses Urteil gelesen, da sollte einem BR-Mitglied eine halbe Stunde vom Lohn abgezogen werden, weil ihn ein Kollege auf dem Firmengelände etwas zu einer Betriebsvereinbarung gefragt hat und er sich nicht vor der Beantwortung dieser Frage persönlich beim Vorgesetzten abgemeldet hatte, sondern einem anderen Kollegen gebeten hatte, Bescheid zu sagen...

A
Amigo

07.05.2010 um 18:27 Uhr

Danke für eure antworten Amigo

Ihre Antwort