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Kollegen begleiten zur Lohnverhandlung - erlaubt?

K
KillerMiller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

An mich wurde von einem Kollegen die Bitte herangetragen, dass ich ihn bei Verhandlungen zu einer Lohnerhöhung begleiten soll. Das Gespräch soll mit der Geschäftsführung statt finden. Ich habe ihm gesagt, dass ich bereit bin mit zu gehen.

Nun sagte ein anderes Betriebsratsmitglied zu mir, dass ich ihn gar nicht begleiten darf.

Wie sieht es in dieser Situation aus? Ist es mir verboten als Vertrauensperson bei dem Gespräch beizuwohnen?

Darf ich das Gespräch passiv begleiten? Darf ich selbst evt. aktiv daran teilnehmen? Gibt es feste Vorschriften, die dieses Thema betreffen? Oder ist es Firmen abhängig?

Danke für eure Antworten!

KillerMiller

1.10002

Community-Antworten (2)

R
rkoch

06.05.2010 um 12:28 Uhr

§ 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers

(2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird.

Dazu auch DKK Rn. 2 zu § 82 BetrVG, IV. Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds

Abs. 2 Satz 2 ist lediglich Ausdruck eines allgemeinen betriebsverfassungsrechtlichen Grundsatzes, wonach AN in Angelegenheiten ihres Arbeitsrechtsverhältnisses gegenüber dem AG sich den Beistand des BR zunutze machen können.

Weiter in diesem Kommentar zwar eine Verneinung eines grundsätzlichen Anwesenheitsrechts des BR durch das BAG, sondern nur bezogen auf die §§81 ff., aber IMHO ist eine Frage der Einkommensentwicklung durch §82 (2) klar abgedeckt.

K
KillerMiller

06.05.2010 um 20:55 Uhr

vielen Dank

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