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Lohnverhandlung

B
BRSchrauber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Wir befinden uns seit geraumer Zeit in Gehaltverhandelungen mit unserem Arbeitgeber.Wir arbeiten im KFZ-Gewerbe und waren früher der IGM angeschlossen. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt das wir seitdem der CGM angeschlossen sind. Da die Erhöhung nur für MA gelten soll welche auch nach diesen Tarifen bezahlt werden, wollten wir die Lohngruppen der CGM wissen. Von der Geschäftsleitung wurde dem BR mitgeteilt das diese auf der Internetseite der CGM ersichtlich seien. Leider ist dies nicht der Fall. Kann uns jemand einen Hinweis geben wie oder wo ich an diese Daten gelange. Ich hege den Verdacht das der AG diese selber nicht kennt.

1.50709

Community-Antworten (9)

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stehipp

16.06.2015 um 19:55 Uhr

Klingt vielleicht blöd, aber ruft da doch einfach mal an.

S
SCENIC

17.06.2015 um 09:27 Uhr

Hab ich noch nie gehört, dass mir der AG mitteilt, welcher Gewerkschaft ich nun angehöre! Wenn ihr bei IGM Mitglied gewesen seid, dann könnt ihr plötzlich nicht der CGM angehören!

Wenn ihr allerdings nie selber Mitglied in der IGM wart, dann gehen euch deren Tarife auch nichts an!

G
Globus

17.06.2015 um 18:39 Uhr

meines Wissens, wurde der CGM die Gewerkschaftsfähigkeit aberkannt...

Wieso, also mit welcher Legitimation der BR dann hier Lohnverhandlungen führt, fänd ich spannend zu wissen...

B
BRSchrauber

18.06.2015 um 15:17 Uhr

Auf weiteres Nachfragen hat sich unser Verdacht bestätigt. Die Aussage der GL lautet nun: das sie sich bei der Entlohnung an den Tarifen der CGM orientiert. Heist im Klartext, das jede Neueinstellung ein Individualvertrag erhält. Stellt sich die Frage: Was ist mit den bestehenden Verträgen die keine Klauseln enthalten, bzw. ist so etwas überhaupt zulässig? Auf jeden Fall herscht so absolutes Chaos. Das kann man doch allenfalls mit einem Haustarif regeln.

L
Lotte

18.06.2015 um 15:25 Uhr

Hallo BRSchrauber, wenn Dein AG dem Arbeitgeberverband nicht mehr angehört oder sowieso nie drin war, kann er erstmal mit jedem verhandeln was er will. Nur wenn wirklich ein Haustarif verhandelt wurde oder der AG dem AGV angehört, muss er für Gewerkschaftsmitglieder (und nur für diese) den verhandelten Tarif zahlen. LG Lotte

P
Pjöööng

18.06.2015 um 15:48 Uhr

Zitat (Globus): "meines Wissens, wurde der CGM die Gewerkschaftsfähigkeit aberkannt..."

Dein Wissen = falsches Wissen!

Zitat (Globus): "Wieso, also mit welcher Legitimation der BR dann hier Lohnverhandlungen führt, fänd ich spannend zu wissen..."

Lohnverhandlungen hat der BR überhaupt nicht zu führen!

Zitat (BRSchrauber): "Was ist mit den bestehenden Verträgen die keine Klauseln enthalten, bzw. ist so etwas überhaupt zulässig?"

Bei denen bleibt alles so wie es ist. Und natürlich ist "so etwas" zulässig. Diese Kollegen müssen sich letztendlich selber um ihre Entlohnung kümmern wenn sie der Arbeitgeber nicht freiwillig gewährt.

G
Globus

18.06.2015 um 19:42 Uhr

muß ich echt mal nachsehen, wo das stand... dass die IGM schon seit einiger Zeit dagegen vorgehen will und es auch gemacht hat, ist bekannt - und ich bin mir ziemlich sicher gelesen zu haben dass diesen "christlichen" Gewerkschaften die Gewerkschaftsfähigkeit aberkannt wurde, da sie augenscheinlich keine AN Interessen vertreten... muß echt mal nachsehen, wo das stand...

Lohnverhandlungen.... Da schreib ich ja ncihts anderes, obwohl es nach der Meinung von einigen Rechtsgelehrten durchaus denkbar wäre - dazu schrieb ich schon mal was...

Einzig die Durchsetzbarkeit ist für einen BR natürlich immer schwer...

M
Melissa

18.06.2015 um 20:30 Uhr

Nein, da irrst Du leider.

Der CGM wurde bereits 2006 der Status der Tariffähigkeit durch das BAG zugesprochen.

Eine Fehlende tariffähigkeit wurde in 2011 der CGZP abgesprochen, bei der die CGM allerdings eine beteiligte GW war. Da es hier aber um die Bereiche der Zeitarbeit ging, hat man sich, auch um erst gar keine Fragen über die anderen Bereiche der CGM aufkommen zu lassen, schnellstmöglich von diesem Bereich wieder getrennt.

Mittlerweile hat sie aber nur noch eine sehr geringe Bedeutung. Und würde man die Frage einer Tariffähigkeit heute erneut aufgreifen und die in dem damaligen BAG-Urteil zugrunde gelegten Argumente anwenden, dürfte die Chance recht groß sein, dass auch sie ihren Status verliert.

Das neue Tarifeinheitsgesetz dürfte, sofern es eine ev. Prüfung durch das BVG übersteht, auch einen Teil dazu beitragen, dass es irgendwann ganz vorbei ist.

G
Globus

18.06.2015 um 22:37 Uhr

ups, dann war es so - ich habe mich nur falsch erinnert - ich dachte in der tat, dass es alle christlichen GEW betraf... danke fürdie Aufklärung...

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