Erstellt am 25.03.2011 um 14:54 Uhr von KBlitz
Also der Betriebsrat kann keine Lohn und Gehaltsverhandlungen führen, dass können nur Gewerkschaften.
Das Betriebsverfassungsgesetz besagt unter § 87 ganz klar, dass der Betriebsrat bei folgenden Punkten ein Mitbestimmungsrecht hat:
10. Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung;
11. Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren;
Hierdurch wird deutlich, dass man über die Lohngestaltung bzw. der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen usw. verhandeln kann, jedoch über die Höhe des Gehalts bzw. Lohns kann der Betriebsrat nicht verhandeln.
Also daher stellt sich mir die Frage über was ihr genau verhandelt und was ihr wollt. Wenn es wirklich nur um die Gestaltung und die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen geht, dann könntet ihr wie es das Betriebsverfassungsgesetz besagt die Einigungsstelle anrufen.
Aber wie gesagt, wichtig ist zu erfahren über was ihr genau beim Thema Lohn und Gehalt verhandelt.
Erstellt am 25.03.2011 um 15:03 Uhr von Niemand
Klar kann Sie das. Ein BR führt keine Lohn und Gehaltsverhandlungen.
In einem Betrieb ohne Tarifvertrag muss jeder einzelne Mitarbeiter Lohn und Gehaltserhöhungen selbst mit dem Arbeitgeber verhandeln. Deshalb solltet ihr eure Kollegen in einer Betriebsversammlung auffordern, daß jeder einzelne sich einen Termin mit der Personalabteilung geben lässt um eine Lohnerhöhung zu verhandeln, oder sich zu organisieren und den AG zu Tarifverhandlungen auffordern.
Erstellt am 25.03.2011 um 15:26 Uhr von rkoch
Ich muss Euch geringfügig korrigieren....
Der Betriebsrat kann sehr wohl Lohn und Gehaltsverhandlungen führen. Er darf nur keine BV darüber mit dem AG schließen.... (§77 (3) BetrVG). Eine derartige BV würde NULL Wirkung auf die AN entfalten.
Und warum das so ist mach Beärle ja gerade durch:
> Welchen Handlungsmöglichkeiten hat der BR ???
Gar keine! Zum Streik aufrufen darf er nicht (§74 (2) BetrVG), die Einigungsstelle ist nicht zuständig, da der Spruch der Einigungsstelle den Stellenwert einer BV hätte, was unzulässig ist. Damit werden derartige Verhandlungen (wie ich in einem anderen Thread bereits geschrieben habe) zur Farce.....
> Kann die GF einseitig die Verhandlungen beenden und IHR Resultat als solche der Belegschaft mitteilen ??.
Natürlich.
Der AG zahlt wozu er ohnehin bereit ist, mehr nicht. Eher weniger. Der BR dünkt sich im besten Fall als Gewinner weil er "X% rausgehandelt hat", der AG lacht sich ins Fäustchen weil er ohne diese Verhandlungen X% und noch einiges mehr gezahlt hätte (mangels Vergleichsmaßstab). Naja, vielleicht hätte der AG ohne diese Verhandlungen auch gar nix gezahlt, wer weiß?
Genau genommen dürfte der AG einseitig überhaupt nicht vom Arbeitsvertrag abweichen, also weder mehr noch weniger zahlen. So lange er JEDEM EINZELNEN mehr zahlt wird es keinen Anlass zur Klage geben. So weit er WENIGER Zahlen will darf das der AG nicht, dazu bedürfte es einer Änderungskündigung. Und genau HIER liegt die GANZ GROSSE Gefahr von derartigen Verhandlungen zwischen AG und BR! Wenn der BR LOHNREDUZIERUNGEN abnickt, dann suggeriert er den (in rechtlichen Belangen eher unwissenden !) Arbeitnehmern, das das schon so in Ordnung ist - und genau DAS ist es NICHT. Weder BR noch AG können eine Reduzierung des Einkommens einfach so erwirken. Eine Gewerkschaft mit dem AG bzw. AG-Verband KANN das Einkommen auch reduzieren, da TV zwingend und unmittelbar gelten.
Was will man Baerle jetzt raten? Auf derartige Verhandlungen verzichten? Eher nicht, dann rückt der AG vermutlich gar nichts mehr raus....... Streiten? Wie denn?..... Abnicken? So weit es mit den Löhnen nach oben geht: Ja!
Bester Tip: Die AN gewerkschaftlich organisieren und für einen Haustarif kämpfen! Der Rest kommt von alleine....