Erstellt am 05.05.2010 um 19:38 Uhr von Endeavor
Hmm?
Ich vertrete die Auffassung - wenn auch Personal- und nicht Betriebsratsmitglied -, dass sich Beschäftigte stets an das PR/BR-Mitglied ihres Vertrauens wenden können. Der/die Vorsitzende vertritt den Betriebsrat doch nur gegenüber dem Arbeitgeber und ist zu Entgegennahme von Erklärungen des Arbeitgebers berechtigt. D.h. meiner Meinung nach, dass Dich der Kollege nicht in Deiner Funktion als amtierende Vorsitzende sondern als Mitglied des Betriebsrates angesprochen hat (dies nur mal so für mich zum Verständnis).
Ich würde mit dem Fahrdienstleiter persönlich sprechen, dass sich jeder Beschäftigte selbstverständlich bei Problemen an Dich wenden kann.
Ob § 78 BetrVG greift, werden sicher die kompetenten Betriebsräte beantworten...
Nur meine 0,02 Euro
Kollegiale Grüße, Joachim
Erstellt am 05.05.2010 um 19:40 Uhr von Kölner
@Joachim
Auch mal wieder hier?
@Daysi
Warum ganz steckum regeln, wenn das über den Chef wirkungsvoller ist und wird?
Erstellt am 05.05.2010 um 20:05 Uhr von Endeavor
@Kölner
Wurde ich gleich wieder erkannt? ;-)
@Daysi
Kölner hat natürlich Recht, gleichwohl würde ich meine Autorität als BRM gegenüber dem Fahrdienstleiter persönlich in einem Gespräch durchsetzen. Als Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende musst Du im Verhinderungsfall den Betriebsrat vertreten und da ist es meine Meinung, dass die Fronten im Vorfeld geklärt werden sollten.
Kollegiale Grüße, Joachim