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Ungleichbehandlung von Mann und Frau

F
floto
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin erhielt eine Abmahnung, die im Sachverhalt bereits zugenommen wurde, aber nicht angeblichen Verhalten. Zeuge und andere Beweise wurden nicht beachtet. Die Anschuldigung richtet sich nur auf die Person (Frau). Wer hat Erfahrungen bei der Gleichstellung von Mann und Frau und unserem Mitbestimmungsrecht?

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Community-Antworten (2)

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Rollie

14.06.2005 um 15:17 Uhr

Den Teilsatz "die im Sachverhalt bereits zugenommen wurde, aber nicht angeblichen Verhalten" verstehe ich zugegeben nicht ?

  1. Hat der BR kein Mitbestimmungsrecht bei Abmahnungen.

  2. Kann aus dem beschriebenen Sachverhalt nicht mal spekuliert werden, ob eine Ungleichbehandlung stattfand.

  3. Kann der AG abmahnen, wie er lustig ist, er kann auch ggf., wenn 2 Mitarbeiter das Gleiche gemacht haben, nur einer der beiden Mitarbeiter abmahnen.

  4. Steht es dem betroffenen Mitarbeiter zu, zur Abmahnung eine Gegendarstellung zu verfassen, die der AG der Personalakte zufügen muß.

  5. Kann er gegen die Abmahnung rechtliche Schritte einleiten, über die Chancen der Rücknahme lasse ich mich aber zu keiner Spekulation ein.

F
floto

16.06.2005 um 15:12 Uhr

Beim dem genannten Teilsatz habe ich mich total verschrieben. Er muß heißen, daß ein Teil dieser Vorwürfe zurückgenommen wurde und der Teil des persönlichen Verhaltens bestehen blieb. Ein Mitbestimmungsrecht bei Abmahnungen gibt es nicht. Wir sind nun schon ein Stückerl weiter und werden klagen.

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