schwangere Frauen
Kann eine schwangere Frau fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Und kann eine schwangere Frau in der Probeziet gekündigt werden.
Community-Antworten (5)
26.05.2011 um 18:15 Uhr
Ja! Warum sollte es denn nicht möglich sein?
26.05.2011 um 18:19 Uhr
@fester Jein! Nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde!
Eine 'normale' Kündigung ist generell (mit ein paar wenigen Ausnahmen) aber ausgeschlossen - auch in der Probezeit!
27.05.2011 um 11:44 Uhr
In beiden Fällen: Nur nach Anhörung des BR
27.05.2011 um 12:03 Uhr
@fester, das wäre dann eine außerordentliche Kündigung. Hier muss der Arbeitgeber innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 626 BGB die Zulässigerklärung beantragen. Nach Zulässigerklärung der Kündigung muss er zunächst den Betriebsrat nach den Bestimmungen des § 102 BetrVG beteiligen. Danach ist die Kündigung unverzüglich, ohne schuldhafte Verzögerung (§ 121 BGB), auszusprechen.
27.05.2011 um 13:49 Uhr
kann eine schwangere Frau in der Probeziet gekündigt werden
Ergänzend: Das absolute Kündigungsverbot aus §9 MuSchG ist eine eigenständige Kündigungsschutzregelung, insofern sind die Regelungen des KSchG belanglos, somit auch die Regelung das eine ordentliche Kündigung erst nach 6 Monaten des Bestehens des Arbeitsverhältnisses begründet werden muß (§1 (1) KSchG aka. "Probezeit").
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