W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

schwangere Frauen

F
fester
Jan 2018 bearbeitet

Kann eine schwangere Frau fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Und kann eine schwangere Frau in der Probeziet gekündigt werden.

93005

Community-Antworten (5)

M
Matze

26.05.2011 um 18:15 Uhr

Ja! Warum sollte es denn nicht möglich sein?

K
Kölner

26.05.2011 um 18:19 Uhr

@fester Jein! Nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde!

Eine 'normale' Kündigung ist generell (mit ein paar wenigen Ausnahmen) aber ausgeschlossen - auch in der Probezeit!

N
neskia

27.05.2011 um 11:44 Uhr

In beiden Fällen: Nur nach Anhörung des BR

B
blackseven

27.05.2011 um 12:03 Uhr

@fester, das wäre dann eine außerordentliche Kündigung. Hier muss der Arbeitgeber innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 626 BGB die Zulässigerklärung beantragen. Nach Zulässigerklärung der Kündigung muss er zunächst den Betriebsrat nach den Bestimmungen des § 102 BetrVG beteiligen. Danach ist die Kündigung unverzüglich, ohne schuldhafte Verzögerung (§ 121 BGB), auszusprechen.

R
rkoch

27.05.2011 um 13:49 Uhr

kann eine schwangere Frau in der Probeziet gekündigt werden

Ergänzend: Das absolute Kündigungsverbot aus §9 MuSchG ist eine eigenständige Kündigungsschutzregelung, insofern sind die Regelungen des KSchG belanglos, somit auch die Regelung das eine ordentliche Kündigung erst nach 6 Monaten des Bestehens des Arbeitsverhältnisses begründet werden muß (§1 (1) KSchG aka. "Probezeit").

Ihre Antwort