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Fortsetzung : Hilfe, BR Wahl für nichtig erklären

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CyberAndy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen will Euch mal kurz berichten Das ein BR solange im Amt ist, bis seine Amtszeit endet, scheinen nicht viele zu wissen........ Der GBR hat durch den Schriftführer für Freitag zur Sitzung geladen, der GBR Vorsitzende und der Stellvertreter sind nicht wieder als BR gewählt worden. Sie machen auch seit der BR Wahl nix mehr und schicken die Neuen hin. Nun soll GBR Vorsitzender und Stellvertreter neu gewählt werden und evtl auch eine BV beschlossen werden, obwohl bei einigen Standorten , noch der alte BR im Amt ist. Unser neuer BR erhielt die Einladung gestern, ich bekam ne Info von anderer Stelle darüber :-) Hab dann den Schriftführer angerufen und gesagt, dass ich noch bis 31.5. im Amt bin. Daraufhin erhielt ich die Einladung und mein Nachfolger ne Info. Heute erfuhr ich, dass mein Nachfolger an der GBR Sitzung teilnimmt (Anreise gebucht) Ich werde nun nicht teilnehmen. Ich vermute, dass mir morgen das GBR Mandat entzogen wird und auf meinen BR Kollegen übertragen wird, der ja im neuen BR Vorsitzender ist. So, wie es aussieht, sind dann ja auch GBR Beschlüsse ungültig, weil dort Kollegen teilnehmen, die noch gar nicht im Amt sind. Seh ich das richtig und was soll ich bloß tun ?

1.982011

Community-Antworten (11)

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derdermalwjlwar

04.05.2010 um 23:08 Uhr

Das ist reichlich ungeschickt, die konstituierende GBR-Sitzung noch vor Ende des Regel-Wahlzeitraumes zu machen.

Da ist Streit vorprogrammiert. Wie groß ist den euer GBR?

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CyberAndy

04.05.2010 um 23:13 Uhr

Wir sind ein elfer Gremium

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derdermalwjlwar

04.05.2010 um 23:23 Uhr

Vielleicht findest Du ja ausreichend andere unzufriedene GBR-Delegierte die die Sitzung boykottieren, so dass der GBR gar nicht beschlussfähig ist.

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rainerw

04.05.2010 um 23:37 Uhr

CyberAndy Der GBR ist aber eine Dauereinrichtung und braucht sich nicht zwingend jedesmal neu zu konstituieren. Vergleichbar auch dem KBR

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CyberAndy

05.05.2010 um 00:10 Uhr

Das weiß ich Aber der Vorsitzende und der Stellvertreter müssen neu gewählt werden und eine BV muss verabschiedet werden, die GL weiß schon, weshalb sie Dinge in diesen Zeitraum gelegt hat. Der Schriftfüher des GBR will das nunmal Freitag. Ich hab doch alles versucht, den Termin auf Juni zu legen.......................

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rainerw

05.05.2010 um 00:17 Uhr

Hier kommt es drauf an ob der GBR ein stelli für den Stelli bestimmt hatte. Nur dann ginge es. Ansonsten sieht es schlecht aus.

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CyberAndy

05.05.2010 um 00:37 Uhr

Es gibt keinen Stelli für den Stelli. Da beide aber wegen der Nichtwiederwahl nix mehr tun, hat der Schriftführer es übernommen, zur Sitzung einzuladen.........................

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dersensenmann

05.05.2010 um 14:50 Uhr

Die Einladung zur Sitzung hat durch den GBR-Vorsitzenden zu erfolgen §51 Abs 3 BetrVG

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CyberAndy

12.05.2010 um 12:37 Uhr

Ich, weiß das........................ Aber er hat es nunmal vorgezogen, nix mehr zu tun.

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rainerw

12.05.2010 um 23:20 Uhr

Dann hilft nur abwählen und einen neuen Vorsitzenden wählen. Der Schriftführer hat kein recht das Heft in die Hand zu nehmen.

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Petrus

13.05.2010 um 15:14 Uhr

@sense: Es gibt wegen §49 BetrVG keinen GBR-V und Stelli mehr.

@rainer: Wen willst Du abwählen? Der GBR hat kraft Gesetzes gerade keinen GBR-V bzw. Stelli. Es ist also ein Fall analog §51(2) eingetreten

@CA: Der Schriftführer ist aber gar nicht zuständig, sondern der BRV des Hauptbetriebes...

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