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Hilfe, BR Wahl für nichtig erklären, die 2.

C
CyberAndy
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen Zusammen ich mach mal ein neuen Thread auf. Gestern Abend bekam ich vom neuen BR Vorsitzenden eine Mail, in der er bekannt gibt, dass die konstituierende Sitzung am 26.4 stattgefunden hat und der BR nun im Amt ist. Diese Mail ging an alle Kollegen. Daraufhin habe ich Ihm geschrieben, dass Ihm da leider ein Fehler unterlaufen ist, da die Amtszeit vom jetzigen BR erst am 31.5. endet und wir bis dahin noch zuständig sind. Die hab ich auch in cc an alle geschickt. Heute Morgen bekam ich dann eine Mail von Ihm, dass mit der Sitzung der neue BR nach §21 Betr.VG, im Amt ist und ich es unterlassen soll, bei den Kollegen als BR Vorsitzender aufzutreten. Kurz darauf bekam ich eine Mail vom Geschäftsstellenleiter, ich soll Ihn ab 10:00 Uhr anrufen. Zur Erinnerung, ich arbeite in B und der Betriebssitz ist in C, also mal eben hingehen, geht nicht. So langsam geht das Ganze an die Substanz. Hab jetzt dem BR Vorsitzenden eine Mail geschickt, ob wir unterschiedliche Gesetze lesen, § 21 zitiert. Was würdet Ihr tun ? weiter kämpfen ? Laufen lassen ? LG CyberAndy

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Community-Antworten (5)

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Petrus

28.04.2010 um 11:41 Uhr

Zwei Mitstreiter suchen und umgehend zum ArbGer gehen.

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CyberAndy

28.04.2010 um 12:27 Uhr

Reicht es, wenn 2 Kollegen schriftlich erklären, dass Sie meine Klage unterstützen oder muss die Klageschrift zu quasi Dritt verfaßt werden ? Und wer trägt die Kosten des Verfahrens ?

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rkoch

28.04.2010 um 13:00 Uhr

Lies Dir mal folgendes durch:

http://www.betriebsratswahl2010.de/betriebsratswahl2010/anfechtung/

sollte Deine Fragen beantworten....

Was würdet Ihr tun ? weiter kämpfen ? Laufen lassen ?

Musst Du selbst entscheiden...

Aber ganz ehrlich? Laufen lassen, außer Du rechnest damit das dieser Betriebsrat voraussichtlich seine Arbeit überhaupt nicht oder gegen die Arbeitnehmerschaft macht. Das ist eigentlich der einzige Grund warum AN gegen eine Wahl vorgehen sollten.

  1. gibt es sicher Streit wenn die Wahl wiederholt wird
  2. hätte sich das Wahlergebnis tatsächlich geändert? Mal von der 5/3 BR-Größe abgesehen?
  3. Wird die nächste Wahl besser laufen?
C
CyberAndy

28.04.2010 um 14:43 Uhr

sollte Deine Fragen beantworten....< Danke, zwar nicht ganz, aber den Rest hab ich von der Gewerkschaft in A erfahren.

  1. gibt es sicher Streit wenn die Wahl wiederholt wird <

um des lieben Frieden Willen, nix tun .........................

  1. hätte sich das Wahlergebnis tatsächlich geändert? Mal von der 5/3 BR-Größe abgesehen? <

5 sind mehr als 3 :-)

  1. Wird die nächste Wahl besser laufen?<

das hoffe ich doch, besser im Sinne von korrekt nach der WO und somit rechtssicher. Wie gesagt, es geht nicht um mich.

Hm................ nun hab ich 3 Kollegen zusammen Ich werd nochmal alles miteinander abwägen und dann eine Entscheidung treffen, mit der ich in Spiegel gucken kann.

R
rkoch

28.04.2010 um 15:22 Uhr

Nochmal: Ist die Anfechtungsfrist rum ist nix mehr mit Anfechtung (weisst Du selber)

Nichtigkeit ist an Bedingungen geknüpft die die Wahl an sich (nicht den Ablauf der Wahl) als unzulässig darstellen. z.B. BR in einem Betrieb gewählt der nicht unter das BetrVG fällt. Das ist bei Euch mit Sicherheit nicht der Fall, selbst die 3/5-Geschichte ist IMHO kein Nichtigkeitsgrund, zumindest so lange nicht wie belegt werden kann, das eine "zukünftige Entwicklung" berücksichtigt wurde. OTOH: um unter die 50 zu fallen müssten bei Euch so viele gehen, das das schon unter Betriebsänderung fallen dürfte, insofern müsste diese "zukünftige Entwicklung" sich bereits manifestiert haben um zu zählen. Aber, wie gesagt, als Nichtigkeitsgrund ziemlich wacklig, dem WV steht da einiges an Ermessensspielraum zu.

Insofern ist Eure Wahl "rechtssicher" gelaufen, dieser BR wird (wenn ihr die Wahl nicht selbst anfechtet) mit ziemlicher Sicherheit unangefochten 4 Jahre bestehen.

Bedenke auch: Unter dem Link wird eine Dauer von mindestens 12 Monaten für das Verfahren angegeben. Bis dahin ist das wahrscheinlich alles alter Kaffee.

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