Erstellt am 28.04.2010 um 09:41 Uhr von Petrus
Zwei Mitstreiter suchen und umgehend zum ArbGer gehen.
Erstellt am 28.04.2010 um 10:27 Uhr von CyberAndy
Reicht es, wenn 2 Kollegen schriftlich erklären, dass Sie meine Klage unterstützen oder muss die Klageschrift zu quasi Dritt verfaßt werden ?
Und wer trägt die Kosten des Verfahrens ?
Erstellt am 28.04.2010 um 11:00 Uhr von rkoch
Lies Dir mal folgendes durch:
http://www.betriebsratswahl2010.de/betriebsratswahl2010/anfechtung/
sollte Deine Fragen beantworten....
> Was würdet Ihr tun ? weiter kämpfen ? Laufen lassen ?
Musst Du selbst entscheiden...
Aber ganz ehrlich? Laufen lassen, außer Du rechnest damit das dieser Betriebsrat voraussichtlich seine Arbeit überhaupt nicht oder gegen die Arbeitnehmerschaft macht. Das ist eigentlich der einzige Grund warum AN gegen eine Wahl vorgehen sollten.
1. gibt es sicher Streit wenn die Wahl wiederholt wird
2. hätte sich das Wahlergebnis tatsächlich geändert? Mal von der 5/3 BR-Größe abgesehen?
3. Wird die nächste Wahl besser laufen?
Erstellt am 28.04.2010 um 12:43 Uhr von CyberAndy
> sollte Deine Fragen beantworten....<
Danke, zwar nicht ganz, aber den Rest hab ich von der Gewerkschaft in A erfahren.
> 1. gibt es sicher Streit wenn die Wahl wiederholt wird <
um des lieben Frieden Willen, nix tun .........................
> 2. hätte sich das Wahlergebnis tatsächlich geändert? Mal von der 5/3 BR-Größe abgesehen? <
5 sind mehr als 3 :-)
>3. Wird die nächste Wahl besser laufen?<
das hoffe ich doch, besser im Sinne von
korrekt nach der WO und somit rechtssicher.
Wie gesagt, es geht nicht um mich.
Hm................
nun hab ich 3 Kollegen zusammen
Ich werd nochmal alles miteinander abwägen und dann eine Entscheidung treffen, mit der ich in Spiegel gucken kann.
Erstellt am 28.04.2010 um 13:22 Uhr von rkoch
Nochmal: Ist die Anfechtungsfrist rum ist nix mehr mit Anfechtung (weisst Du selber)
Nichtigkeit ist an Bedingungen geknüpft die die Wahl an sich (nicht den Ablauf der Wahl) als unzulässig darstellen. z.B. BR in einem Betrieb gewählt der nicht unter das BetrVG fällt. Das ist bei Euch mit Sicherheit nicht der Fall, selbst die 3/5-Geschichte ist IMHO kein Nichtigkeitsgrund, zumindest so lange nicht wie belegt werden kann, das eine "zukünftige Entwicklung" berücksichtigt wurde. OTOH: um unter die 50 zu fallen müssten bei Euch so viele gehen, das das schon unter Betriebsänderung fallen dürfte, insofern müsste diese "zukünftige Entwicklung" sich bereits manifestiert haben um zu zählen. Aber, wie gesagt, als Nichtigkeitsgrund ziemlich wacklig, dem WV steht da einiges an Ermessensspielraum zu.
Insofern ist Eure Wahl "rechtssicher" gelaufen, dieser BR wird (wenn ihr die Wahl nicht selbst anfechtet) mit ziemlicher Sicherheit unangefochten 4 Jahre bestehen.
Bedenke auch: Unter dem Link wird eine Dauer von mindestens 12 Monaten für das Verfahren angegeben. Bis dahin ist das wahrscheinlich alles alter Kaffee.