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Hilfe, BR Wahl für nichtig erklären

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CyberAndy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen Ich bin (noch) BR Vorsitzender und auch im GBR. Am 16.4. wurde der neue BR gewählt. Ich versuch nun mal verständlich zu schildern, was nun das Problem ist. Wir hätten 5 Kandidaten wählen müssen, stand auch in der Wahlausschreibung. Auf den Stimmzetteln waren es nur noch 3 Auf Nachfrage, beim Wahlvorstand (auch BR Mitglied alt & neu) hieß es, dass wurde telefonisch mit dem Personalreferenten so beschlossen, da nur 7 Kandidaten auf der Liste waren und in eh Planung ist, dass die MA Zahl sich verkleinern wird. Ebenso wurde das einfache Wahlverfahren durchgeführt (61 Wahlberechtigte MA) ohne schriftliche Vereinbarung. Da die meisten nicht persönlich wählen konnten, wurde Briefwahl beschlossen. Die Briefwahlunterlagen bestanden nur aus blanko Freiumschlag und Stimmzettel. Es gibt noch weitere Verstöße gegen die WO. Ich habe nun die Gewerkschaft angerufen. Die können aber nicht helfen, weil kein Gewerkschaftsvertreter im Betrieb ist und die Einsetzung eines solchen sich nicht lohnt (O-Ton der Gewerkschaft) Nun habe ich, als noch BR Vorsitzender eine außerordentliche BR Sitzung einberufen, zu der ich auch den Wahlausschuß geladen habe. Des Weiteren habe ich dem Wahlausschuß einen Einspruch geschickt, mit der Bitte um Prüfung der o.g. Dinge und empfohlen, dass der Wahlausschuß die Wahl für nichtig erklärt. Habe auch erklärt, was es für Folgen hat, wenn die Geschäftsleitung diese Nichtigkeitserklärung z.B. in ein oder 2 Jahren beantragt Jetzt bekam ich ne Mail vom BR Mitglied, (der alter BR ist, neuer BR Vorsitzender und Wahlvorstand), dass gestern die konstituierende Sitzung stattgefunden hat und meine Einwände zu spät kämen und ich außerdem nicht mehr im Amt bin. Ich habe Ihm, mit Hinweis auf das Betr.VG aufgeklärt, dass ich sehr Wohl noch im Amt bin (bis 31.5, da unsere konstituierende Sitzung 2006 am 1.6, nach Ende der Amtszeit des vorherigen BR, stattgefunden hat.
Und Ihn gefragt, was die Einspruchsfrist mit der konstituierenden Sitzung zu tun hat. Habe auch auf die Teilnahmepflicht an der Sitzung hingewiesen. Mir ist schon bewußt, dass es blöd aussieht, da ich nicht wieder gewählt wurde (Stimmenmäßig Platz 7) Aber hier geht es um viel mehr, als nur um mich. Habt Ihr noch ne Idee, was ich machen kann, (außer Klage) bevor alle Fristen rum sind ? Ich weiß, Nichtigkeit hat keine Fristen, aber für den Fall, dass "nur" eine Anfechtung in Frage kommt................ Danke schon mal LG CyberAndy

3.050020

Community-Antworten (20)

F
Forentroll

27.04.2010 um 15:01 Uhr

Also, wenn ich es richtig gelesen verstanden habe bist du nicht wieder gewählt worden. Somit hast du keine Teilnahmeberechtigung an der konstituierenden Sitzung.

klick mal oben den blauen Button für die Wahlsoftware. Die läßt sich zehn mal ohne Registrierung ausprobieren. Da gibt es Checklisten und Fristen für die Wahl. Hier kannst du dann sehen wo und welche Fehler gemacht wurden. Ich kenne mich beim einfachen Verfahren nicht aus. Aber oben sind schon ein paar Bolzen dabei. So wie das da oben abläuft hat wohl die Personalabteilung selber den Wahlzeittel ausgestellt.

Trete doch der Gewerkschaft schnell bei. Dann bekommst du bestimmt hilfe.

C
CyberAndy

27.04.2010 um 15:07 Uhr

Ich bin seit 25 Jahren Gewerkschaftsmitglied, das heißt aber nicht, automatisch, dass die Gewerkschaft im Betrieb vertreten ist ! Offensichtlich hast Du nicht richtig gelesen oder ich hab zuviel geschrieben :-) Ich wollte nicht an der konstituierenden Sitzung teilnehmen. Ich habe als noch BR Vorsitzender eine außerordentlich BR Sitzung ( des noch amtierenden BR's) einberufen. Woraufhin mir der neue BR Vorsitzende (der auch Mitglied im alten BR ist) mitteilte, dass ich das nicht kann. Ich habe die Software und ich weiß, welche Fehler gemacht wurden. Ich weiß nur grad nicht, wie ich den BR davon überzeugen soll, dass wir neu wählen müssen / sollten

LG CyberAndy

R
rainerw

27.04.2010 um 15:13 Uhr

Eine konstituirende Sitzung ist nicht immer gleich mit dem Amtsantritt eine Betriebsrates. Der neue BR kann sich ja ruhig jetzt schon in der konstituerenden Sitzung aufgestellt haben, tritt das Amt dann aber dennoch erst am 01.06. an. Voraussetzung dafür ist allerdings das Deine Berechnung von 2006 bis 31.05.2010 stimmt.

C
CyberAndy

27.04.2010 um 15:28 Uhr

Ich weiß das, aber mein BR Kollege wohl nicht :-( und meine Berechnung stimmt. Zur Verdeutlichung Wir sind ein 3 Mann Betriebsrat (2006 war das auch richtig) X, Y und Z Ich bin sagen wir mal X Y is froh, dass er nicht wiedergewählt wurde und hält sich raus und Z ist im alten , noch amtierenden BR ist Wahlvorstand und BR Vorsitzender im Neuen BR. Ich wollte hier einen Rat, was ich noch tun kann, außer Klagen, damit wir einen gültigen BR haben, also Neuwahl erreichen, völlig egal, ob nun mit mir oder ohne mich. Es geschehen Dinge, die es absolut notwendig machen, einen gültigen BR zu haben. LG CyberAndy

W
wahlvst

27.04.2010 um 15:50 Uhr

Es gibt ja Regeln der Wahlanfechtung, also lesen/ prüfen und handlen. Wenn ein 5er BR zu wählen gewesen wäre und auch genügend Kandidaten gegeben waren, sehr ich hier ein Grund der Anfechtung ggf. sogar der Feststellung der Nichtigkeit. Dieses kann von jedermann zu jederzeit beim ArbG angegangen werden.

R
rainerw

27.04.2010 um 15:59 Uhr

Ich befürchte auchdas es keinen anderen als den von @wahlvst genannten weg gibt. Da will jemand sein Süppchen kochen und nun liegt es bei Dir ihm das Salz weg zu nehmen. Wege haben wir , denke ich mal aufgezeigt...... ich glaube auch mal das Dein Versuch mit dem Gespäch eine Gute Idee ist, glaube aber nicht das Du damit Erfog hast. Da ist jemand der Amtsbesessen ist. Schade für die Belegschaft die so einen Holzkopf auch noch gewählt hat.

C
CyberAndy

27.04.2010 um 16:03 Uhr

Auch das weiß ich, dass ich jederzeit zum ArbG gehen kann.

Zitat: Habt Ihr noch ne Idee, was ich machen kann, (außer Klage) bevor alle Fristen rum sind ? Ich weiß, Nichtigkeit hat keine Fristen, aber für den Fall, dass "nur" eine Anfechtung in Frage kommt................Zitat Ende

Ich hoffte eben auf eine Lösung ohne Gericht. Ich werd dann mal abwarten, ob die außerordentliche BR Sitzung stattfindet und ob wir das regeln können (Neuwahl)

LG CyberAndy

F
Forentroll

27.04.2010 um 16:08 Uhr

Es gibt keine andere Möglichkeit als vor Gericht zu gehen, wenn die Kollegen von sich aus nicht komplett zurücktreten.

Was ist das für eine Gewerkschaft die ihre Mitglieder nicht unterstützt? Wir haben auch einen schlechten Organisationsgrad, aber trotzdem hilft uns die Gewerkschaft.

R
rkoch

27.04.2010 um 16:35 Uhr

Also, langsam..... Hier läuft einiges krum

dass ich sehr Wohl noch im Amt bin (bis 31.5, da unsere konstituierende Sitzung 2006 am 1.6, nach Ende der Amtszeit des vorherigen BR, stattgefunden hat. und meine Berechnung stimmt.

... definitiv nicht...

Maßgebend für den Beginn der Amtszeit des BR ist a) das Ende der Amtszeit des alten BR b) der Termin des AUSHANGS des WAHLERGEBNISES, aber nur, wenn dieser NACH a) erfolgt ist. In diesem Fall gab es (z.B. 2006) eine betriebsratslose Zeit.

Der Termin der konstituierenden Sitzung tut auf keinen Fall etwas zur Sache.

Das Ende der Amtszeit des alten BR ist auch nicht irgendwann, sondern ist spätestens mit der 2. jemals erfolgten Wahl festgeschrieben. Nur wenn b) oben zutrifft verschiebt sich der Beginn und damit dieses Ende entsprechend nach hinten.

Insofern stelle ich Deine Terminberechnung in Frage. Also: WANN war 2006 der Aushang des Wahlergebnisses, und b) Wann war der Aushang des Wahlergebnisses der ersten in Eurem Betrieb im üblichen Zeitraum erfolgten Wahl? Davon hängt das Ende Eurer Amtszeit ab.

Ich wollte hier einen Rat, was ich noch tun kann, außer Klagen, damit wir einen gültigen BR haben, also Neuwahl erreichen,

Nichts. Genau das ist doch der Punkt! Entweder wird gegen die Wahl geklagt oder nicht. Wenn nicht, dann nicht. Punkt. Eine Wahl ist kein Wunschkonzert, wenn sie durch ist, ist sie durch - und der einzige Weg zu Neuwahlen (ohne Klage) ist der geschlossene Rücktritt des BR, oder der Rücktritt von so vielen BRM, das nur noch 2 BRM übrig bleiben. Egal wie falsch die Wahl gelaufen ist - ohne Klage ist sie vorbei und GÜLTIG. Ihr HABT einen gültigen BR.

Ausnahme: Die von Dir zitierte Nichtigkeit! Und damit die zieht muss ein extrem großer Verstoß vorliegen, z.B.
• Wahl ohne Wahlvorstand und ohne geordnetes Wahlverfahren (egal wie viel Fehler der Wahlvorstand gemacht hat, das liegt nicht vor) • Stattfinden der Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums ohne bestehende Ausnahmeregelung (liegt nicht vor) • Voraussetzungen für eine Betriebsratswahl haben nicht vorgelegen. (liegt auch nicht vor)

Es kann sicher auch noch andere Gründe geben, aber selbst die Verkennung der Betriebsratsgröße ist kein Grund für eine Nichtigkeit.

Also wenn die Wahl nicht angefochten wird und der BR sich auch nicht selbst auflöst gibt es KEINEN Weg zu Neuwahlen. Also wenn sich (wie Du) noch 2 weitere von den 7 Kandidaten verars** vorkommen (sprich 5er statt 3er BR) dann macht hinne und fechtet die Wahl an bevor es zu spät ist.

Ich bin seit 25 Jahren Gewerkschaftsmitglied, das heißt aber nicht, automatisch, dass die Gewerkschaft im Betrieb vertreten ist !

Unsinn!!! Im Sinne des BetrVG ist eine Gewerkschaft im Betrieb vertreten, wenn mindestens EIN Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist!

Die können aber nicht helfen, weil kein Gewerkschaftsvertreter im Betrieb ist und die Einsetzung eines solchen sich nicht lohnt (O-Ton der Gewerkschaft)

Das hat sie so sicher nicht gesagt. Ich vermute, das ihr zu wenige (oder zu inaktiv) seid, um einen Vertrauenskörper zu bilden (das ist wohl der "Gewerkschaftsvertreter"), und da liegt der Hase im Pfeffer:

Die Gewerkschaft ist im Betrieb vertreten und sie KÖNNTE die Wahl anfechten WENN SIE MÖCHTE. I.d.R. läuft das so, das sich der Vertrauenskörper der Gewerkschaft (oder falls dieser nicht existiert eben die Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb) treffen und beschließen den Ortsvorstand auffordern das Anfechtungsverfahren einzuleiten. I.d.R. wird dieser das dann auch tun. Weil da ein einzelner gerannt kommt, tut die Gewerkschaft gar nichts. Wenn die Gewerkschaft infolge der Wahlfehler allerdings plötzlich nicht mehr im BR vertreten ist, wird sie u.U. trotzdem gerne aktiv, versuch es ihr doch mal so zu erklären! Aber wenn ihr 3 Anfechter findet, braucht ihr die GEW gar nicht.

NB: Außer die Wahl anzufechten kann die GEW ohnehin GAR NICHTS tun.

C
CyberAndy

27.04.2010 um 17:29 Uhr

Das ist wohl falsch rüber gekommen Die Wahl 2006 hat am 3.5. stattgefunden und das Ergebnis wurde am 9.05.06 ausgehangen Das Ende der Amtszeit des BR 2002-2006 war am 31.5.2006 Das Ende des ersten, muß ich recherchieren........

Das hat sie so sicher nicht gesagt.< sorry, aber warst Du dabei ?

Mir ist klar das die Gewerkschaft "nur" klagen kann. Ein Rechtsreferent der Gewerkschaft hat mir am Freitag (aufgrund der Entfernung) am Telefon gesagt, dass erstmal ein Vertreter der Gewerkschaft im Betrieb bestellt werden müsse, dass das mit Kosten verbunden ist und er das mit seinem Chef bespricht. Gestern teilte er mir dann mit, dass sich das für die Gewerkschaft nicht lohnt. Das durch meine Mitgliedschaft die Gewerkschaft bereits vertreten ist, weiß ich seit Heute auch........................

LG CyberAndy

P
Petrus

27.04.2010 um 17:44 Uhr

Ich werd dann mal abwarten, ob die außerordentliche BR Sitzung stattfindet und ob wir das regeln können

Du weißt aber schon, dass für eine Wahlanfechtung nur zwei Wochen Zeit sind (ab Aushand Wahlergebnis), oder?

C
CyberAndy

27.04.2010 um 17:44 Uhr

Grad erst entdeckt :-)

Ich befürchte auchdas es keinen anderen als den von @wahlvst genannten weg gibt. Da will jemand sein Süppchen kochen und nun liegt es bei Dir ihm das Salz weg zu nehmen. Wege haben wir , denke ich mal aufgezeigt...... ich glaube auch mal das Dein Versuch mit dem Gespäch eine Gute Idee ist, glaube aber nicht das Du damit Erfog hast. Da ist jemand der Amtsbesessen ist. Schade für die Belegschaft die so einen Holzkopf auch noch gewählt hat.<

Danke Dir für deinen Beitrag, so sehe ich das auch. Leider werden die es es mekren, wenn die GL erreicht hat, was sie vorhat...............

C
CyberAndy

27.04.2010 um 17:48 Uhr

Ja Petrus, dass weiß ich :-) Aushang am 22.04.10 Fristende 06.05.10 außerordentliche BR - Sitzung am 04.05.10 knapp, aber machbar LG CyberAndy

R
rkoch

27.04.2010 um 18:26 Uhr

Das hat sie (GEW) so sicher nicht gesagt.< sorry, aber warst Du dabei ?

Nee, kam vielleicht auch falsch rüber. Ich bezog mich auf das "ihr habt kein Gewerkschaftsvertreter im Betrieb ist und die Einsetzung eines solchen sich nicht lohnt"

Gewerkschaftsvertreter, sprich Funktionäre der Gewerkschaft (Abgesehen vom Vertrauenskörper) gibt es eigentlich in keinem Betrieb, insofern hat der Gewerkschafter sich mindestens falsch ausgedrückt, insbesondere was das "sich nicht lohnen" angeht. Er kann sich faktisch nur auf einen Vertrauenskörper bezogen haben (und auch in diesem Zusammenhang macht "sich nicht lohnen" keinen Sinn, außer Du bist das einzige Gewerkschaftsmitglied). Eine derartige Aussage ist in dieser Form sachlich, fachlich, und überhaupt Unsinn.

Das war es was mich zu dem Satz "so nicht gesagt" bewogen hat. Wenn Dein Zitat wirklich wörtlich richtig ist, dann würde ich mich mal von dem Gewerkschafter aufklären lassen, von was für "Gewerkschaftsvertretern" er denn überhaupt redet. Euer Ortsvorstand bzw. der Gewerkscahftssekretär ist IN JEDEM FALL für euch in der einen oder anderen Form zuständig, alleine weil DU Mitglied bist.

Das Ende der Amtszeit des BR 2002-2006 war am 31.5.2006 Das Ende des ersten, muß ich recherchieren........

Wie gesagt, die Amtszeit des BR verschiebt sich nicht willkürlich, insofern vermute ich den weit verbreiteten Irrtum, das die konstituierende Sitzung den Beginn markiert, und dieser führt dann oft tatsächlich zu einer (angenommenen) immer später liegenden Amtszeit. Das ist aber rechtlich falsch! Selbst wenn in den letzten Jahren in der irrigen Annahme dieser Verschiebung sich das so manifestiert hat, hat sich rechtlich die Amtzeit nie verschoben (außer der Aushang des Wahlergebnisses war tatsächlich später als das Ende der Amtszeit). Die Konsequenzen aus diesem (von mir vermuteten) Irrtum sind aber wahrscheinlich ohnehin unbeachtlich, außer das ihr Euch (falls meine Vermutung stimmt) Gedanken machen solltet wie es weiter geht.

Angenommen der Amtszeitraum stimmt tatsächlich, hast du natürlich recht.

L
Lotte

27.04.2010 um 19:09 Uhr

CyberAndy, würdest Du denn zwei KollegInnen finden, die mit Dir gemeinsam die Wahl anfechten? Und wäre die Gewerkschaft grundsätzlich bereit, die Kosten dafür zu übernehmen?

C
CyberAndy

27.04.2010 um 19:46 Uhr

Bis jetzt hab ich nur einen Kollegen Ob die Gewerkschaft die Kosten trägt, keine Ahnung

L
Lotte

27.04.2010 um 19:48 Uhr

Dann solltest Du noch eine KollegIn finden und die Gewerkschaft noch mal "belästigen"

C
CyberAndy

27.04.2010 um 21:29 Uhr

Das werde ich versuchen. Mal so zum Verständnis Ich wohne in A, arbeite in B und der Betriebssitz ist in C. Erster Kontakt zur Gewerkschaft, aufgrund der Nähe, natürlich in B die sagen C is zuständig C......das Telefonat hab ich geschildert. Erneuter Anruf in B, was nun ? Der sagt nun ich muss, weil ich in A wohne dort hingehen............................

R
rkoch

28.04.2010 um 11:08 Uhr

Nun, so komisch die Antwort von C auch ist, scheint sie sich doch für zuständig zu halten, zumindest hast Du nichts anderes von dem Telefonat verlauten lassen. Ist auch richtig, Zuständig für den Betrieb ist i.d.R. der dort ansässige Verwaltungsstelle.

C
CyberAndy

28.04.2010 um 12:49 Uhr

Für eine Klage seitens der Gewerkschaft, wäre C zuständig. Für Unterstützung, wenn ich klage, lt Auskunft von C und B, ist A zuständig. Und da versuche ich jemanden ans Telefon zu bekommen, da ich in B am arbeiten bin.

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