Erstellt am 01.05.2010 um 09:45 Uhr von MonaLisa
@Seppi,
nicht gleich mit so riesigen Kanonen schiessen!
Ihr 5 seid neu, vergesst das nicht, ihr könnt noch gar nicht wissen, wie was bearbeitet oder behandelt wird. Auch wenn ihr mit 5 Mannen in der stimmlichen Minderheit seid und bei Abstimmungen die schlechteren Karten habt, solltet ihr vielleicht doch erst eure erste Schulung absolvieren.
Aber gut finde ich, mit welchem Biss ihr an die Sache "Betriebsratsarbeit" rangeht!
Erstellt am 01.05.2010 um 10:56 Uhr von Seppi
@MonaLisa
wer nicht mit Biss an die Sache rangeht, brauch sich nicht zu stellen.
Einziger ansprechpartner ist die IG Metall, die uns Recht gibt das gewisse sachen nicht sein dürfen.
Und hier im Forum werden wir halt fragen stellen.
Könnte bitte noch jemand die beiden Fragen beantworten.
Wie kann man solche Täuschungsmanöver verhindern ? Auf Vertrauensvoll arbeit berufen ?
Wie kann man Beschlüsse unwirksam machen, wenn die Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstößt ?
Gruß
Erstellt am 01.05.2010 um 11:01 Uhr von rainerw
Moin Seppi,
zunächst mal, Du Bist Betriebsrat und bei einigen sachen wirst Du in Zukunft drauf angewiesen sein so viele Informationen als möglich zu sammeln um Dir ein Bild von einer bestimmten Angelegen heit machen zu können. So geht es auch hier im Forum, je genauer Du beschreibst, desto besser kann man versuchen Dir zu helfen.
Was stimmt mit der Geschäftsordung nicht? Willst Du wissen wie eine erstellt wird oder erzählen euch die alten Hasen einfach, das und das steht drin , aber ihr bracht sie nicht zu sehen.
Und was ist mit euren Beschlüssen? Fasst ihr welche, hat der AG sich daran zu halten. Ein Beschluss ist wie eine Rote Ampel, bei der kannst Du auch nicht einfach drüber fahren. Tust Du es doch wirst Du vom Gesetz her bestraft, sofern Du erwischt wirst.
Bei Deinem AG ist das genau so. Hält er sich nicht an diese, gibt es Maßnahmen die unter anderem in den §§ 23 Abs.3 und 121 BetrVG
Und bitte erkläre Deinen letzten Satz mal genauer.
Erstellt am 01.05.2010 um 11:11 Uhr von nicoline
Seppi,
*Wie kann man solche Täuschungsmanöver verhindern ? Auf Vertrauensvoll arbeit berufen ?*
Ob Ihr Täuschungsmanöver verhindern könnt, indem Ihr vertrauensvolle Zusammenarbeit anmahnt, ist die Frage, denn wer vertrauensvoll zusammenarbeiten will, macht so etwas gar nicht erst. Wenn man Euch Unwahrheiten erzählt solltet Ihr die anderen BRM darauf ansprechen, ihnen nachweisen, wo sie die Unwahrheit gesagt haben und fordern, dass das zukünftig unterlassen wird!
*Wie kann man Beschlüsse unwirksam machen, wenn die Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstößt ?*
Wenn die GO gegen geltendes Recht verstößt, ist sie unwirksam.