Torsten,
*ist das auch möglich bei der Wahl des Vorsitzes*
Für die Wahl des BRV ist keine Listenwahl vorgesehen, der BR kann aber alles mögliche zur Wahl des BRV beschließen! Guckst Du hier:
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
Wedde, § 26 BetrVG
Die Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt in der konstituierenden Sitzung des BR.
Besondere Wahlvorschriften bestehen nicht. Der BR kann unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen Grundsätze beschließen und ggf. in einer Wahlordnung festlegen. Die Wahl kann geheim oder offen, durch Handaufheben und u. U. sogar durch Zuruf erfolgen, sofern durch den Wahlleiter einwandfrei festgestellt werden kann, wer gewählt worden ist (Fitting, Rn. 9; GK-Raab, Rn. 10; HSWGN-Glock, Rn. 18). Sofern es ein BR-Mitglied verlangt, muss eine geheime Abstimmung durchgeführt werden (ErfK-Eisemann, Rn. 2; HaKo-Blanke, Rn. 5; MünchArbR-Joost, § 306 Rn. 3; Richardi-Thüsing, Rn. 6; Lichtenstein, BetrR 87, 7 [9]; HWK-Reichold, Rn. 4; a. A. ArbG Bielefeld 12. 8. 98, AiB 99, 341 mit kritischer Anm. Wedde; Fitting, a. a. O.; GK-Raab, a. a. O. unter Hinweis auf den vom Gesetzgeber abgeschafften Minderheitenschutz; offen Wurm, ZBVR 00, 257). Nur auf diese Weise kann die Wahlfreiheit der einzelnen BR-Mitglieder garantiert werden (ähnlich MünchArbR-Joost, a. a. O.).
Als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender ist gewählt, wer jeweils die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Das Gesetz fordert nicht die absolute Mehrheit für einen Kandidaten; es genügt folglich die einfache (Fitting, Rn. 14; GK-Raab, Rn. 11; HSWGN-Glock, Rn. 20). Der BR kann jedoch ein bestimmtes Mindestquorum, z. B. absolute Mehrheit, beschließen (Bopp, S. 13; Fitting, a. a. O.; ErfK-Eisemann, Rn. 2; jedenfalls für den ersten Wahlgang GK-Raab, Rn. 11). Für den Fall der Stimmengleichheit ist gesetzlich keine Regelung vorgesehen, so dass es zweckmäßig sein dürfte, wenn der BR vor der Abstimmung eine Entscheidung herbeiführt, was im Falle der Stimmengleichheit gelten soll.
Für die Wahl der Freistellungen ist die Listenwahl wieder vorgesehen, der BR kann aber auch einen gemeinsamen Wahlvorschlag machen, wenn denn "beide Listen" dazu in der Lage sind!