Liebe Kollegen/innen,
natürlich vergesse ich mein Liste, von der BR Wahl, das ist mir völlig klar.
Sobald aber irgendjemand bei der Konstituierende Sitzung (die ist nach der Wahl ;) einen zweiten Wahlvorschlag einreicht sind wir wieder bei einer Listenwahl.

Verhältniswahl ist ein Wahlsystem, bei dem die kandidierenden Gruppen (meist Parteien, seltener Wahlparteien) geordnete Listen von Kandidaten aufstellen. Die Wähler können dann nur zwischen diesen Listen wählen. (Quelle Wikipedia)

Nun sieht das BetrVG § 27 bei der Wahl des Betriebsausschusses vor, dass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wird.

Nun noch mal meine Frage ist das auch möglich bei der Wahl des Vorsitzes und der Freistellung, ich habe im BetrVG nichts darüber gelesen.

Für Antworten danke ich im Voraus.

Torsten