Kündigung wenn nicht Wechsel zu Fremdfirma
Bettenzentrale im Krankenhaus wird abgeschafft. Fremdreinigungsfirma, die schon länger im Haus putzt übernimmt die Reinigung der Betten. Mitarbeiterin die bei uns im Haus angestellt ist (seit 20 J.) hat bis jetzt in Bettenzentrale gearbeitet. GF möchte das sie zu Fremdfirma wechselt, sie aber nicht. Er sagte in einem Gespräch mit ihr und BR, dann muss eben ihre Arbeitszeit mit der der Fremdfirma angepasst werden und sie arbeitet dann mit denen zusammen, bleibt aber beim Haus angestellt. Jeder war zufrieden. Dachten wir. Gestern hat die GF ihr den neuen Vertrag für die andere Fa. hingelegt und zu ihr gesagt, sie muss bis Mittwoch unterschreiben sonst Kündigung. Was können wir tun?
appletree
Community-Antworten (3)
20.04.2010 um 10:58 Uhr
Unter Vorbehalt annehmen und Kündigungsschutzklage einreichen. Ist der BR von der Kündigung angehört worden? Ansonsten ist sie eh anfechtbar.
20.04.2010 um 11:12 Uhr
Es hat sich gerade was neues ergeben. Die MA hat nicht einen neuen Vertrag von der Fremdfirma bekommen, sondern eine Änderungsvereinbarung zu ihrem bestehenden Vertrag. Sie soll von uns an die Fremdfirma ausgeliehen werden und unterliegt dann deren Direktionsrecht. Was uns in diesem Vertrag stört ist, die Festlegung der monatl. Arbeitszeit sowie die Verteilung erfolgt durch die Fremdfirma. Sie hat aber schon einen vom BR genehmigten DP für April und Mai. Müssen die sie danach arbeiten lassen? Oder dürfen sie das einfach ändern? Sie fällt ja auch weiterhin unter unseren geltenden TV.
appletree
20.04.2010 um 11:42 Uhr
Mich stört die Formulierung "hat eine Änderungsvereinbarung zu ihrem Vertrag bekommen"....
Änderungsvereinbarungen "bekommt" man nicht, sondern beide Seiten erklären sich damit Einverstanden! Ohne Unterschrift der Dame ist das nur ein Blatt Papier, sonst nichts. Hat sie denn unterschrieben? Selbst wenn: §95 (3) BetrVG ivm. §99 BetrVG! Außerdem §87 BetrVG bzgl. AZ und Dienstplan. Außerdem §1 AÜG! Weiterhin §99 und §87 BetrVG beim BR des ausleihenden Unternehmen. Abgesehen davon §80 BetrVG bei beiden BR, bei Euch klingt das so einfach..... Änderungsvereinbarung und schwups.....
Insbesondere bei §1 AÜG werd ich stutzig: GF möchte das sie zur Fremdfirma wechselt, jetzt plötzlich Ausleihe an die andere Firma? Die Rechtsfolge der Ausleihe ohne (ich nehme mal an) Erlaubnis: Arbeitnehmer schließt (per kongruentes handeln) einen Vertrag mit der ausleihenden Firma! Also genau das, was der AG ohnehin will! Eigentlich als Schutz für den AN gedacht könnte sich hier das ganze ins Gegenteil verkehren. Klage könnte höchstens unter dem Gesichtspunkt arglistiger Täuschung Erfolg haben..... Rechtsfolge? Unklar - ich würde vermuten Kündigung.
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