Erstellt am 24.03.2013 um 18:21 Uhr von Watschenbaum
Arbeitsverträge können auch mündlich abgeschlossen werden,
wirksam kündigen kann man aber nur schriftlich.
die gesetzlichen Kündigungsfristen stehen im § 622 BGB :
i.d.R. 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende