Kündigung
Kein Arbeitsvertrag, habe ich dann auch eine Kündigungsfrist?
Community-Antworten (1)
24.03.2013 um 19:21 Uhr
Arbeitsverträge können auch mündlich abgeschlossen werden, wirksam kündigen kann man aber nur schriftlich. die gesetzlichen Kündigungsfristen stehen im § 622 BGB :
i.d.R. 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
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