W.A.F. LogoSeminare

Kündigung

B
Borussia
Nov 2016 bearbeitet

Kein Arbeitsvertrag, habe ich dann auch eine Kündigungsfrist?

1.06601

Community-Antworten (1)

W
Watschenbaum

24.03.2013 um 19:21 Uhr

Arbeitsverträge können auch mündlich abgeschlossen werden, wirksam kündigen kann man aber nur schriftlich. die gesetzlichen Kündigungsfristen stehen im § 622 BGB :

i.d.R. 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende

Ihre Antwort