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Kündigung eines AN

R
ruderer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere Firma wird am 01.04.15 verlegt. Wir haben einen Sozialplan ausgehandelt und abgeschlossen. Zur Aushilfe haben wir befristete AN bis. 23.12.14 eingestellt. Jetzt will der AG einen davon wieder kündigen, wegen schwerwiegenden Verfehlungen. Ich habe die Info bekommen, dass dies nicht möglich ist, weil die Firma einen Sozialplan ausgehandelt hatt! Aber der Kollege hat damit überhaupt nichts zu tun! Kann mir jemand sagen, ob das stimmt? Danke.

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Community-Antworten (2)

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paula Akzeptiert

15.10.2014 um 15:33 Uhr

warum soll das verboten sein. Der Sozialplan hat damit erst einmal nichts zu tun. Außer dieser Sozialplan (eigentlich der wohl darin enthaltene Interessenausgleich) hat ein absolutes Kündigungsverbot

G
gironimo

15.10.2014 um 19:23 Uhr

Der Sozialplan bezieht sich ja auf betriebsbedingte Kündigungen/Veränderungen. Verhaltensbedingte Kündigungen fallen eben nicht darunter. Die Frage wäre: Ist der Fall konstruiert? Lässt der befristete Vertrag überhaupt eine ordentlich Kündigung zu? Wird darum aus einer Mücke ein Elefant gemacht, um eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen zu können?

Fragen über Fragen ......

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