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Die Person des 1. Vorsitzenden - zwingend ein gewähltes Betriebsratsmitglied?

D
DieAndrea
Jan 2018 bearbeitet

In unserem gerade gewählten Betriebsrat stellt sich die Frage, ob der erste Vorsitzende zwingend ein gewähltes Betriebsratsmitglied sein muss. 5 von 7 Mitgliedern sind bisher unerfahren in Bertriebsratsarbeit und die beiden weiteren geben an, die Arbeit vom Zeitaufwand nicht zu schaffen. Gibt es die Möglichkeit, dass eine externe Person z.B. einer Gewerkschaft das Amt des 1. Vorsitzenden übernimmt? Wenn ja, wo kann ich das schriftlich fixiert finden?

Gruß Andrea

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Community-Antworten (5)

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ridgeback

18.03.2010 um 19:58 Uhr

DieAndrea, auf keinen Fall. Wundere mich auf welche Ideen man kommen kann. Gesetz ist doch eindeutig ob erfahren oder nicht. Wenn jemand der Meinung ist, er habe keine Zeit, soll doch bitte nicht für den BR kandidieren.

A
akzent

18.03.2010 um 20:02 Uhr

Na die Zeitfrage ist doch durch die Regelungen des BetrVG hinsichtlich Freistellung usw. geregelt. Wenn BR-Arbeit zu leisten ist, muss die vorrangig gemacht werden. Da hat der Arbeitgeber die Arbeit evtl. anderweitig zu verteilen.

L
Laffo

18.03.2010 um 20:03 Uhr

DieAndrea, hier das von ridgeback erwähnte Gesetz: "BetrVG"

§ 26 Vorsitzender(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Betriebsverfassungsgesetz 7 (2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefaßten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.

Ich sehe bei euch dringenden Schulungsbedarf!!!

L
Laffo

18.03.2010 um 20:05 Uhr

DieAndrea, klick mal den Button "Neu im Betriebsrat" & dann -> für Vorgesetzte.

N
nicoline

18.03.2010 um 20:06 Uhr

DieAndrea, In unserem gerade gewählten Betriebsrat stellt sich die Frage, ob der erste Vorsitzende zwingend ein gewähltes Betriebsratsmitglied sein muss. JA!

*5 von 7 Mitgliedern sind bisher unerfahren in Bertriebsratsarbeit * So sind alle irgend wann mal angefangen und mußten in das Amt reinwachsen. Es muss aber schon der Wille da sein!

die beiden weiteren geben an, die Arbeit vom Zeitaufwand nicht zu schaffen Warum haben sie sich dann aufstellen und wählen lassen. Man sollte sich vorher schon wenigstens etwas informieren, was auf einen zukommen könnte! Nebenbei sei noch erwähnt, dass das BR Amt immer Vorang vor der beruflichen Tätigkeit hat.

Gibt es die Möglichkeit, dass eine externe Person z.B. einer Gewerkschaft das Amt des 1. Vorsitzenden übernimmt? NEIN! Und ihr solltet auch nicht überlegen, wie man um die Arbeit herumkommt, sondern anfangen als BR zu arbeiten, schließlich seid Ihr dafür gewählt worden! Jeder Regierungschef war vor Antritt seines Amtes keiner und konnte es auch auf niemanden anderen abwälzen. Der erste Schritt sollte sein, dass Ihr Schulungen macht!

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