In unserem gerade gewählten Betriebsrat stellt sich die Frage, ob der erste Vorsitzende zwingend ein gewähltes Betriebsratsmitglied sein muss. 5 von 7 Mitgliedern sind bisher unerfahren in Bertriebsratsarbeit und die beiden weiteren geben an, die Arbeit vom Zeitaufwand nicht zu schaffen. Gibt es die Möglichkeit, dass eine externe Person z.B. einer Gewerkschaft das Amt des 1. Vorsitzenden übernimmt? Wenn ja, wo kann ich das schriftlich fixiert finden?

Gruß
Andrea