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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann die 1. Vorsitzende den Betriebsrat auflösen?

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TigerKarat
Jan 2018 bearbeitet

Hi Leuts,

wir sind drei Betriebsratsmitglieder. 2 davon wollen, dass der Betrieb geschlossen wird, weil es ihnen egal ist wie die MA arbeiten, hauptsache sie haben alle ihr Frei. Ich sehe das ein wenig anders, denn ich weiß das viele MA so denken, das sie ihre Kollegen nicht im Stich lassen und deswegen zur Arbeit kommen. Vorauf die Vorsitzende meinte, unter solchen Vorraussetzungen wird sie den Betriebsrat auflösen. Aber soviel ich weiß, kann sie das nicht so einfach. Den Betriebsrat kann doch nur der Arbeitgeber und ein vertretende Gewerkschaft beim Arbeitsgericht beantragen oder??? Gruss Tiger

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Community-Antworten (10)

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merlin

10.01.2006 um 08:03 Uhr

Ich versteh jetzt nicht recht, warum die 2 BR's wollen, daß der Betrieb geschlossen wird, wenn es ihnen doch egal ist, wie die Mitarbeiter arbeiten? Ich nehme an, daß die Vorsitzende meint, daß sie und das 2. BR-Mitglied ihr Amt niederlegen wollen, was zur Folge hätte, daß Ihr Neuwahlen machen müsstet, wenn keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden sind

O
otto

10.01.2006 um 12:39 Uhr

Tut mir leid, TigerKarat, ich verstehe die Frage nicht. Seit wann entscheiden BR darüber, ob ein Betrieb geschlossen wird? Ein bisschen ,mehr Klarheit möchte schon sein. Gruß otto

T
TigerKarat

10.01.2006 um 12:43 Uhr

Zur ersten Frage: Sie möchten das alle MA ihr Frei bekommen, das bei uns deswegen teilweise nicht gegeben werden kann, da wir sehr viele Ausfälle wegen Erkrankungen haben.

Wir haben noch Ersatzmitglieder, da sind noch 5. Aber die beiden wollen sich das Zepter nicht aus der Hand nehmen lassen und es jemanden anderen übergeben. Wenn sie es nicht machen, dann gar keiner.

T
TigerKarat

10.01.2006 um 12:45 Uhr

Hallo Otto, nun wir sind ein frischer und noch ein sehr Junger BR. Meine beiden Mitstreiter kennen sich nicht in den Gesetzten aus. Daher glauben sie, sie können über den BR alles machen und können über alles entscheiden.

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CeDe

10.01.2006 um 14:15 Uhr

Ich kapier's immer noch nicht. Der BR will, dass der Betrieb (?), eine Abteilung (?) geschlossen wird, damit die MA Urlaub (?), Ausgleich (?) nehmen können? Geht es um den Abbau von Überstunden? Da gibt es MBR oder Beratungsrechte. Aber etwas genauer müsste man doch wissen, was Sache ist.

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TigerKarat

10.01.2006 um 23:47 Uhr

Hi CeDe, Ja, es geht um Abbau von Überstunden. Ich bin in einer Pflegeeinrichtung die jetzt in Insolvenz gegangen ist. Wir haben ein sehr hohen Krankheitsstand, so das auf der Station nur 2 Mann anstatt 4 die benötigt werden arbeiten. Die beiden wollen aber nicht, das MA einspringen um den anderen MA zu helfen, sondern das sie ihr Frei genießen und behalten können. Der Arbeitgeber soll mehr Personal einstellen oder Fremdfirmen einholen, was wiederum mit kosten verbunden ist. Es ist den beiden BR-Mitgliedern egal, was dann mit den MA passiert die Arbeiten. Da AG ist bereit Personal einzustellen, er sucht schon und hat auch schon einen Antrag beim Arbeitsamt gemacht. Bei den Fremdfirmen gibt es Wartelisten. Da wir letztes Jahr im November in Vorinsolvenz gegangen sind, konnte über solche Entscheidungen noch nichts gesagt werden. Der AG ist bereit den Forderungen des BR nachzukommen, erhält aber keine Chance. Eine neu Einstellung, die sofort anfangen kann, wird abgelehnt, angeblich aus Gründen, weil die Papiere nicht alle vorhanden sind. Eigene Vorschläge werden aber von den beiden BR-Mitglieder sofort angenommen, die dann aber nicht zur Arbeit erscheinen. Nun will die 1. Vorsitzende, das ich aus dem BR gehe. Und nun brauche ich hilfe, was kann ich machen?? Mit der Gewerkschaft habe ich mich schon in Verbindung gesetzt.

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CEDE

11.01.2006 um 08:52 Uhr

Hallo Tiger,

das Verhalten der beiden BR scheint mir wirklich die reinste Blockadepolitik zu sein. Ich verstehe aber auch euren AG nicht. Der muss sich doch vom BR nichts diktieren lassen und kann jemanden neu einstellen, auch wenn der BR widerspricht. Guck mal in den §99 Betr.Verf.G, welche wenigen Gründe ein BR hat, um einer Einstellung zu widersprechen. Fehlende Papiere kann der AG nachreichen.

Das alles ist eine ausgesprochen merkwürdige Situation, die da bei euch herrscht. Ich denke, bei der Gewerkschaft bist du an der richtigen Stelle, um Hilfe zu erhalten.

Alles Gute!

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TigerKarat

21.02.2006 um 12:10 Uhr

Hallo Leute, ich habe hier sehr viel Hilfe von Euch erhalten, daher möchte ich ein zwischen Bericht abgeben. Wir sind noch nicht am Ende.

Bei uns ist das ganze nun eskaliert, wie man das so schön nennt. Nach dem die erste Vorsitzende laut sich geäußert hatte, das sie am liebsten unsere Pflegedienstleitung und unsere Heimleitung, die nicht unser Arbeitgeber ist, aus dem Betrieb haben möchte, sind alle MA wütend geworden und haben eine Unterschriftenliste an den AG geschickt, mit der bitte was zu unternehmen. Dieser versuchte mit dem BR ein Gespräch zu finden um die Konflikte zu lösen. Doch die beiden BR Mitglieder wollten das nicht. So kam es zu keinem Gespräch. Die MA haben ihren Unmut gegenüber den beiden deutlich gemacht, doch auch darauf wurde von den beiden nicht reagiert. Im Gegenteil sie haben versucht einzelne BR. Ersatzmitglieder zu unterdrücken. Dann wurde eine Betriebsversammlung einberufen. An der haben die AG und eine Gewerkschaftssekretärin teilgenommen. Die Gewerkschaftssekretärin hatte zu dem Zeitpunkt ein falsches Bild von den beiden BR- Mitgliedern. Auf der Versammlung wurde deutlich, das die MA die beiden BR-Mitglieder abwählen wollten. Doch die beiden BR-Mitglieder haben sich dagegen gestreubt und wurden laut auf der Versammlung. Die Gewerkschaftssekrtärin hatte sich dann selber und die Gewerkschaft in ein falsches Licht gesetzt. Nach einem Gespräch mit dem AG hatte aber die Gewerkschaftssekrtärin zugegeben, das die beiden nicht gegen nur den Kampf gegen den AG führen, sondern auch gegen die MA. Jetzt ist es soweit, das wir den Schritt gewählt haben, das alle Ersatzmitglieder zurückgetreten sind und ich mein Amt auch niederlege, da die erste Vorsitzende das sich vorher schon gewünscht hatte. Ich werde es tun, damit dann eine Neuwahl eingeleitet werden muss.

Nun bleibt noch die Frage, führen die beiden den Betriebsrat so lange alleine weiter bis der neue Betriebsrat gewählt worden ist, oder muss ich als ordentliches BR-Mitglied den BR solange auch mitführen??? Danke für Eure Antworten.

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merlin

21.02.2006 um 16:48 Uhr

Solange nur die Nachrücker ihr Amt niederlegen und Du im Betriebsrat bleibst, fällt der BR ja nicht unter die vorgeschriebene Zahl von BR-Mitgliedern, es wird also nicht neu gewählt. Du müßtest schon auch zurücktreten, dann muß umgehend eine Neuwahl eingeleitet werden. Bis der neue BR feststeht, bleiben die beiden am Wursteln Ich hoffe, es klappt alles so, wie die Mitarbeiter und Du Euch das vorstellt, was bei Euch läuft, ist ja ein Horrorszenario Viel Glück, Merlin

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TigerKarat

22.02.2006 um 00:09 Uhr

Hi Merlin, ich trete zurück. Dann fallen wir unter den erforderlichen Mitgliederzahl. Aber was dann?? Wie verhält es sich mit mir???

Gruss

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