1/4jährliche Betriebsversammlung -zwingend notwendig?
Hallo, sind die,nach §43, vierteljährlichen Betriebsversammlungen zwingend notwendig? Auch wenn man als Betriebsrat gar nichts zu berichten hat? Was kann uns passieren, wenn wir uns nicht an den Turnus halten und nur 2mal jährlich eine Betriebsversammlung abhalten?
Schon mal DANKE im voraus!
Community-Antworten (16)
18.01.2007 um 14:25 Uhr
Hi azandy
gib mal unetr suchen Betriebsversammlung ein, wurde schon öfters diskutiert.
MFG matze
18.01.2007 um 14:30 Uhr
moin azandy,
hier handelt es sich um einen verstoss gegen den § 23 Abs. 1 BetrVG...
zu nsagen gibt es immer etwas... geh doch mal (oder euer BRV) auf eine schulung zum thema BetrVers oder schau mal in die entsprechende literatur zum thgema... dort werden sie geholfen bei der ideenfindung...
gruß, packer
18.01.2007 um 15:02 Uhr
Hi azandy,
mal abgesehen von der verfänglichkeit .
solltet ihr die Versammlungen nicht im vorgegebenen Tunsu halten und wollt dieses irgendwann mal wieder machen dann darf euch der AG "auslachen"
Euer grund 2wir2 haben nichts zu berichten spricht , bände ! und ist hoffentlich nicht , die Basis für die BR tätigkeit . Peinlich ein BR der Sprachlos ist,der es nicht mel schafft alle 3 Monate seine Arbeit darzustellen oder sonstiges ...
18.01.2007 um 15:38 Uhr
Wir halten auch nur zwei Betriebsversammlungen ab und verstoßen dennoch nicht gegen das BetrVG! Die anderen werden nämlich als Abteilungsversammlungen abgehalten!
18.01.2007 um 16:37 Uhr
Hey, seid doch nicht gleich so dogmatisch mit diesem BR! Vielleicht sind sie ja einer der wenigen glücklichen, die tatsächlich wenig Arbeit haben, weil sich ihr Chef an Recht und Gesetzlichkeit hält. Und nichts ist tödlicher für die künftigen Betriebsversammlungen, als wenn die MA denken: ach da werden sowieso nur uninteressante Dinge vorgetragen, das können wir uns doch gleich ersparen. @ Frank B. dann musst Du aber auch dazu schreiben, dass Deine Variante nur geht, wenn die Betriebsteile örtlich weit auseinander liegen.
18.01.2007 um 18:01 Uhr
@wölfchen, kann es sein, dass du noch an den Weihnachtsmann glaubst? :-))
18.01.2007 um 18:59 Uhr
@ Mona- Lisa, auch ohne an den Weihnachtsmann zu glauben, kenne ich zum mindesten einen Arbeitgeber, der sich nach bestem Wissen und Gewissen an Recht und Gesetzlichkeit hält :-)
18.01.2007 um 20:17 Uhr
hallo,
klincke mich hier auch mal ein, das problem haben wir in unserer bude auch.
was nützt der § 23 Abs. 1 BetrVG, wenn sich einfach nicht dran gehalten wird und in der belegschaft genau dieser satz herscht " is eh immer das gleiche".
es finden sich leider keine gleichgesinnten im betrieb die das so sehen wie ich, das eben alle viertel jahre eine betriebsversammlung stattfinden sollte, die macht des eigendlichen betriebsrates ist einfach zu groß, vielmehr die gleichgültigkeit, leider auch in der belegschaft.
mfg
18.01.2007 um 20:31 Uhr
das agg ist ein gutes thema für eine bv. der br kann auch über politische themen sprechen. arbeitslosigkeit harz 4 usw. ich kann jedoch kaum glaube daß es in einem betrieb nichts zu berichten gibt. bekommen den alle ihren urlaub wan sie ihn wollen, gibt es keine überstunden, stimmt die kohle. habt ihr genügend personal????
18.01.2007 um 20:40 Uhr
hallo,
es ist die pure angst vorm arbeitsplatzverlust, jedefalls bei uns.
ich persönlich hätte genug gesprächsstoff :-)
nur wie kann man vorgehen um nicht als einzelkämpfer gegen mauern zu rennen?
das BetrVG ist da nicht wirklich hilfreich......
mfg
18.01.2007 um 20:47 Uhr
@Rattle, wenn euer BRV der Quertreiber ist, könnte man darüber nachdenken, ihn abzuwählen. Ihr seid 9 Betriebsräte, und 8 davon sind wirklich solche Jammerlappen?
18.01.2007 um 20:48 Uhr
richtig.......
mfg
18.01.2007 um 20:51 Uhr
@Rattle,
na, dann kann man eurem AG nur zu diesem Haufen gratulieren!
Traurig ist nur, dass die Belegschaft diese (mindestens) 8 Windeier gewählt haben.
Aber den BRV habt ihr euch selber aufgedrückt!
18.01.2007 um 20:56 Uhr
ja denn haben wir uns natürlich selber aufgedrückt.
unter denn windeiern sind sogar zwei frauen, aber das bringt leider auch nichts in den haufen.
und dem arbeigeber gefällt das durchaus sehr gut.
wenn jemand ein vorschlag hätte das ganze aufzureiben, her damit :-)
für weitere feststellungen bezüglich der windeier, jammerlappen und aufgedrückt bitte ich abstand zu nehmen, weil das ja nun nichts neues ist und nicht wirklich weiter hilft.
mfg
18.01.2007 um 22:04 Uhr
Ich kann das Problem nicht sehen, denn das Gesetz ist doch eindeutig.
§ 43 BetrVG Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Die Abteilungsversammlungen sollen möglichst gleichzeitig stattfinden. Der Betriebsrat kann in jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.
(2).........
(3).........
(4).........
Wird die Vorgabe mehrfach nicht beachtet, könnte dies ein Antrag auf Auflösung des Betriebsrats gem.: § 23 BetrVG begründen.
18.01.2007 um 22:10 Uhr
Danke Heini ,
hier sieht ihr das die Betriebsversammlung eine MUß und nicht eine kann ist !!
Verwandte Themen
Betriebsversammlung = Betriebspause
ÄlterEine Betriebsversammlung steht an. Jetzt kommen die Vorgesetzten auf die Idee zu sagen, dass die Betriebsversammlung eine Betriebspause wäre. Jeder Mitarbeiter hätte sein tägliches Arbeitspensum zu le
Pausen während der Betriebsversammlung
ÄlterHi, habe mal wieder Klärungsbedarf Smile. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich auf dem richten Weg bin. Nach unserer letzten Betriebsversammlung kam die Frage auf, ob der AG die planmäß
Beschlussfassung durch Betriebsversammlung - Beispiele?
ÄlterHallo, wir bereiten z. Z. unsere erste Betriebsversammlung vor. Dazu habe ich folgende Frage: Lt. BetrVG kann eine Betriebsversammlung rechtswirksame Beschlüsse fassen (deswegen wird ja auch ext
Betriebsversammlung durchführen
ÄlterHallo Kollegen, wir möchten im Juni unsere nächste Betriebsversammlung machen. Die letzten fanden in der Vergangenheit immer an einem Samstagmorgen statt. Der AG hatte uns immer darum gebeten, damit
Behinderung der Betriebsversammlung
ÄlterHallo liebe Wissenden ! Wir sind ein Möbelhaus mit Öffnungszeiten bis 19.30 Uhr Abends. Nun haben wir für den 05.12. zu einer Betriebsversammlung um 18.30 Uhr eingeladen, damit diese in der Arbeits