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1/4jährliche Betriebsversammlung -zwingend notwendig?

A
azandy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, sind die,nach §43, vierteljährlichen Betriebsversammlungen zwingend notwendig? Auch wenn man als Betriebsrat gar nichts zu berichten hat? Was kann uns passieren, wenn wir uns nicht an den Turnus halten und nur 2mal jährlich eine Betriebsversammlung abhalten?

Schon mal DANKE im voraus!

5.314016

Community-Antworten (16)

M
matze83

18.01.2007 um 14:25 Uhr

Hi azandy

gib mal unetr suchen Betriebsversammlung ein, wurde schon öfters diskutiert.

MFG matze

P
packer

18.01.2007 um 14:30 Uhr

moin azandy,

hier handelt es sich um einen verstoss gegen den § 23 Abs. 1 BetrVG...

zu nsagen gibt es immer etwas... geh doch mal (oder euer BRV) auf eine schulung zum thema BetrVers oder schau mal in die entsprechende literatur zum thgema... dort werden sie geholfen bei der ideenfindung...

gruß, packer

WABWS
waschbär aka bald wieder sauer

18.01.2007 um 15:02 Uhr

Hi azandy,

mal abgesehen von der verfänglichkeit .

solltet ihr die Versammlungen nicht im vorgegebenen Tunsu halten und wollt dieses irgendwann mal wieder machen dann darf euch der AG "auslachen"

Euer grund 2wir2 haben nichts zu berichten spricht , bände ! und ist hoffentlich nicht , die Basis für die BR tätigkeit . Peinlich ein BR der Sprachlos ist,der es nicht mel schafft alle 3 Monate seine Arbeit darzustellen oder sonstiges ...

FB
Frank B.

18.01.2007 um 15:38 Uhr

Wir halten auch nur zwei Betriebsversammlungen ab und verstoßen dennoch nicht gegen das BetrVG! Die anderen werden nämlich als Abteilungsversammlungen abgehalten!

W
wölfchen

18.01.2007 um 16:37 Uhr

Hey, seid doch nicht gleich so dogmatisch mit diesem BR! Vielleicht sind sie ja einer der wenigen glücklichen, die tatsächlich wenig Arbeit haben, weil sich ihr Chef an Recht und Gesetzlichkeit hält. Und nichts ist tödlicher für die künftigen Betriebsversammlungen, als wenn die MA denken: ach da werden sowieso nur uninteressante Dinge vorgetragen, das können wir uns doch gleich ersparen. @ Frank B. dann musst Du aber auch dazu schreiben, dass Deine Variante nur geht, wenn die Betriebsteile örtlich weit auseinander liegen.

M
Mona-Lisa

18.01.2007 um 18:01 Uhr

@wölfchen, kann es sein, dass du noch an den Weihnachtsmann glaubst? :-))

W
wölfchen

18.01.2007 um 18:59 Uhr

@ Mona- Lisa, auch ohne an den Weihnachtsmann zu glauben, kenne ich zum mindesten einen Arbeitgeber, der sich nach bestem Wissen und Gewissen an Recht und Gesetzlichkeit hält :-)

R
Rattle

18.01.2007 um 20:17 Uhr

hallo,

klincke mich hier auch mal ein, das problem haben wir in unserer bude auch.

was nützt der § 23 Abs. 1 BetrVG, wenn sich einfach nicht dran gehalten wird und in der belegschaft genau dieser satz herscht " is eh immer das gleiche".

es finden sich leider keine gleichgesinnten im betrieb die das so sehen wie ich, das eben alle viertel jahre eine betriebsversammlung stattfinden sollte, die macht des eigendlichen betriebsrates ist einfach zu groß, vielmehr die gleichgültigkeit, leider auch in der belegschaft.

mfg

H
harald

18.01.2007 um 20:31 Uhr

das agg ist ein gutes thema für eine bv. der br kann auch über politische themen sprechen. arbeitslosigkeit harz 4 usw. ich kann jedoch kaum glaube daß es in einem betrieb nichts zu berichten gibt. bekommen den alle ihren urlaub wan sie ihn wollen, gibt es keine überstunden, stimmt die kohle. habt ihr genügend personal????

R
Rattle

18.01.2007 um 20:40 Uhr

hallo,

es ist die pure angst vorm arbeitsplatzverlust, jedefalls bei uns.

ich persönlich hätte genug gesprächsstoff :-)

nur wie kann man vorgehen um nicht als einzelkämpfer gegen mauern zu rennen?

das BetrVG ist da nicht wirklich hilfreich......

mfg

M
Mona-Lisa

18.01.2007 um 20:47 Uhr

@Rattle, wenn euer BRV der Quertreiber ist, könnte man darüber nachdenken, ihn abzuwählen. Ihr seid 9 Betriebsräte, und 8 davon sind wirklich solche Jammerlappen?

R
Rattle

18.01.2007 um 20:48 Uhr

richtig.......

mfg

M
Mona-Lisa

18.01.2007 um 20:51 Uhr

@Rattle, na, dann kann man eurem AG nur zu diesem Haufen gratulieren!
Traurig ist nur, dass die Belegschaft diese (mindestens) 8 Windeier gewählt haben. Aber den BRV habt ihr euch selber aufgedrückt!

R
Rattle

18.01.2007 um 20:56 Uhr

ja denn haben wir uns natürlich selber aufgedrückt.

unter denn windeiern sind sogar zwei frauen, aber das bringt leider auch nichts in den haufen.

und dem arbeigeber gefällt das durchaus sehr gut.

wenn jemand ein vorschlag hätte das ganze aufzureiben, her damit :-)

für weitere feststellungen bezüglich der windeier, jammerlappen und aufgedrückt bitte ich abstand zu nehmen, weil das ja nun nichts neues ist und nicht wirklich weiter hilft.

mfg

H
Heini

18.01.2007 um 22:04 Uhr

Ich kann das Problem nicht sehen, denn das Gesetz ist doch eindeutig.

§ 43 BetrVG Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen

(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Die Abteilungsversammlungen sollen möglichst gleichzeitig stattfinden. Der Betriebsrat kann in jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.

(2).........

(3).........

(4).........

Wird die Vorgabe mehrfach nicht beachtet, könnte dies ein Antrag auf Auflösung des Betriebsrats gem.: § 23 BetrVG begründen.

B
Bergmann

18.01.2007 um 22:10 Uhr

Danke Heini ,

hier sieht ihr das die Betriebsversammlung eine MUß und nicht eine kann ist !!

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