Erstellt am 11.03.2010 um 15:13 Uhr von knorr
Wenn das heißt, dass Du Leiharbeiter bist, kannst Du in dem Handwerksbetrieb nicht kandidieren, sondern nur in Deiner Verleihfirma.
Erstellt am 11.03.2010 um 15:54 Uhr von Pfälzer
@Elmar
als Leih-Arbeitnehmer hast du ausschließlich ein passives Wahlrecht - du kannst im Entleihbetrieb (da wo du seit 4 Jahren eingesetzt bist) wählen, bis aber nicht wählbar
Erstellt am 11.03.2010 um 16:02 Uhr von DonJohnson
@Pfälzer
Als LeihAN hat man passives Wahlrecht im Verleihbetrieb. In dem Betrieb wohin man entliehen wurde hat man das aktive Wahlrecht ;-)
Erstellt am 11.03.2010 um 16:33 Uhr von nicoline
Pfälzer,
aktiv = man tut was
pasisv = es wird einem etwas angetan
Gruß aus dem Norden ;-))
Erstellt am 11.03.2010 um 17:12 Uhr von DonJohnson
nicoline
Auch nciht schlecht... ;-)))
Oder folgende Eselsbrücke:
aktiv: ich mache ein Kreuz
passiv: ich werde bekreuzigt
;-)))
Erstellt am 11.03.2010 um 17:13 Uhr von nicoline
DJ,
Auch nicht schlecht! ;-))))
Erstellt am 11.03.2010 um 17:20 Uhr von DonJohnson
nicoline
Wie gut dass ich nciht schrieb:
passiv: ich werde gekreuzigt - daqs hätte in der Tat einen ganz anderen Sinn ;-)