Hallo,
was passiert, wenn sich ein Kandidat für die diesjährige Betriebsratswahl aufstellen lässt und weis, das sein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag 2007 abläuft. Darf er sich dann aufstellen lassen? Und läuft der Vertrag, wenn er geählt worden ist, trotzdem ab oder greift da der kündigungsschutz?
Wenn der Kündigungsschutz greift, dann dürfte der AN ja auch ein jahr nach ausscheiden aus dem BR nicht gekündigt werden?
Die Amtszeit eines BR Mitgliedes dauert 4 Jahre, d.h. würde ja bedeuten, dass der AN durch disen rafinierten Schachzug sich bis 2011 an den Betrieb binden würde.

Ist das rechtens, wenn sich der Kandidat nur aus dem Grund wählen lassen will, dass er eine "Vertragsverlängerung " bekommt? Muss er diese bekommen?

Und wie ist das mit AZUBIS, die das aktive und passive Wahlrecht haben aber bei denen auch vor Ablauf der Amtszeit ihr Ausbildungsvertrag abläuft, dürfen die sich wählen lassen? bzw. stehen sie nach erfolgreicher Wahl unter KünSch?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Gruß, Yvi