Nur 4 Gewählte von 5 und kein Ersatzmitglied verfügbar
Guten Morgen an alle, ich habe eine Frage an Euch:
Ich bin im Wahlvorstand und für heute war zur konstituierenden Sitzung eingeladen. Wir sind ein BR mit 5 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern. Jetzt sind die beiden Ersatzmitglieder leider krank und einer der 5 BR-Mitglieder in Urlaub (Korrektur: auf eine Familienfeier eingeladen). Was tun? Muß die Sitzung verschoben werden oder geht es zu viert auch? Die Amtszeit des bisherigen BR läuft morgen ab. Wer kann uns helfen?
Community-Antworten (10)
18.04.2006 um 10:47 Uhr
Das wären allesamt Verhinderungsgründe, welche die Durchführung der konst.Sitzung formal nicht beeinträchtigen. Sind bei euch gerade noch Osterferien? Dann hielte ich es nämlich grundsätzlich für ungeschickt, eine solche Sitzung für heute anzusetzen.
Dass die Amtszeit des bestehenden BR endet, ist in diesem Zusammenhang unerheblich, da der neue BR danach trotzdem im Amt ist, auch wenn die Sitzung nicht stattfindet.
Es bleibt also Dir überlassen, ob Du die Sitzung durchziehst oder verschiebst.
18.04.2006 um 11:24 Uhr
Danke, w-j-l, aber ich habe gedacht, daß der neue BR erst sein Amt erst antreten kann, wenn die konstituierende Sitzung mit Wahl von Vorsitzendem und Stellvertreter war, die Amtszeit des bisherigen BR aber trotzdem nach genau 4 Jahren endet? Dieses Problem, die 5 BR-Mitglieder nicht zusammen zu bekommen, werden wir bei nur 2 Ersatzmitgliedern sicher noch oft haben
18.04.2006 um 11:41 Uhr
"Dass die Amtszeit des bestehenden BR endet, ist in diesem Zusammenhang unerheblich, da der neue BR danach trotzdem im Amt ist, auch wenn die Sitzung nicht stattfindet."
Und an wen adressiert der Arbeitgeber dann in dieser Zeit seine Anträge?
Von wem nimmt der Arbeitgeber Erklärungen des BR entgegen?
18.04.2006 um 12:25 Uhr
Kann keiner weiterhelfen? Ich bin nämlich im Prinzip der Meinung von Radlos, bloß wird es langsam eilig, um 14.00 Uhr soll's losgehen!
18.04.2006 um 12:34 Uhr
Was ist denn eigentlich das Problem? Ihr bekommt nicht alle BRM's zusammen - gut! Ihr konstituiert Euch um 14.00 h - auch gut!
Ihr wählt einen BRV und seinen Stellvertreter - oder soll das BRM, das lieber auf der Familienfeier weilt, gewählt werden? Wenn dem so ist, dann würde ich zusammenkommen als BR, die konstituierende Sitzung durch den WV-Vorsitzenden eröffnen lassen, einen Wahlleiter bestimmen lassen, einen Antrag auf Verschiebung der Wahl des BRV und Stellvertreters stellen, abstimmen lassen und am NÄCHSTEN Tag eine weitere Sitzung veranstalten. Die Familienfeier wird ja nicht ewig dauern, oder?
Wenn das auch nicht hilft, dann sehe ich das Problem vielleicht noch nicht!
18.04.2006 um 14:03 Uhr
Hallo Kölner, das auf der Familienfeier weilende BR-Mitglied kommt erst am Freitag im Laufe des Vormittags wieder. Ich versuch mal, Dir mein Dilemma zu erklären: Wir können uns schon um 14.00 Uhr treffen und dann den von Dir vorgeschlagenen Antrag auf Verschiebung ... stellen (ich hab z.B. gar nicht gewußt, daß das geht). Aber - und da liegt meine Sorge - ab morgen ist der alte BR nicht mehr im Amt und wir haben - so habe ich das bisher gesehen - bis mindestens Freitag keinen BR. Ich denke, bei mir hakt es daran, ob der BR bereits morgen seine volle Tätigkeit aufnehmen kann, obwohl es bis Freitag keinen Vorsitzenden gibt. Ich hoffe, ich hab's verständlich rübergebracht
18.04.2006 um 14:56 Uhr
Habt Ihr die dringende Befürchtung, dass der AG diese drei Tage ausnutzen wird? Ich würde - wenn der AG eine solche Situation ausnützen will - in einem solchen Fall dem AG auch daran erinnern, dass die Wahl des BRV unmittelbar bevorsteht und er Massnahmen zu unterlassen hat, die den Beteiligungs- und Mitbestimmungrechten zuwiderlaufen (vgl. BAG - Urteil von 1983).
Alternativ: Wählt einen Vorsitzenden mit eingebauter Halbwertzeit! Zum Beispiel wird dieser nur für die Dauer von genau einer Woche gewählt.
18.04.2006 um 15:01 Uhr
Und der Interims-BRV wäre handlungsfähig bis Freitag, obwohl der BR nicht vollzählig, also trotz Ersatzmitglieder nicht zu fünft, war?
18.04.2006 um 15:09 Uhr
Ihr seid doch beschlussfähig nach § 33 BetrVG, oder?
18.04.2006 um 15:13 Uhr
Ich glaub, jetzt hab ich's kapiert, danke für Deine Geduld, Kölner. Vielleicht sehe ich ja auch bloß weiße Mäuse, aber als Mitglied im Wahlvorstand möchte ich das Ganze gern ganz korrekt abschließen, nachdem wir uns das ganze Wahlprozedere hindurch bemüht haben, dem AG keinen Angriffspunkt zu bieten. Nochmals danke
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