Wie bekommt eine 4-Mann-Firma Anschluss zum Betriebsrat?
Unsere GmbH (25 MA) hat im Haus noch eine 100%ige Tochter mit nur 4 MA, die ja keinen eigenen BR wählen können. Leider haben diese MA es versäumt, in der Vergangenheit, als sie noch über 5 MA waren, einen eigenen BR zu wählen. Gibt es eine Möglichkeit angesichts der bevorstehenden BR-Wahlen diese MA mit einzubinden? Könnte eine 100%ige Tochter vielleicht bei uns mitwählen.
Community-Antworten (5)
07.03.2010 um 19:02 Uhr
Pittimaus § 4 BetrVG Betriebsteile, Kleinstbetriebe Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden. Der Beschluss ist dem Betriebsrat des Hauptbetriebs spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen. Für den Widerruf des Beschlusses gelten die Sätze 2 bis 4 entsprechend. (2) Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen.
§ 1 BetrVG Errichtung von Betriebsräten (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.
07.03.2010 um 19:17 Uhr
nicoline, ist ja leider eine eigene Firma, da sehe ich § 4 BetrVG erstmal nicht.
pittimaus, versucht im Vorfeld eine BV abzuschließen, falls es keinen TV gibt, der derartiges ausschließt. Sieh mal § 3 BetrVG (1) Nr. 3 in Verbindung mit (2)
07.03.2010 um 22:22 Uhr
Lotte, hmmm, stimmt, mal wieder zu flüchtig gelesen: ;-((
07.03.2010 um 22:35 Uhr
Pittimaus, Sucht nach Gemeinsamkeiten. z.B. Weche Personen erstellen die Abrechnungen.Wird Kantine, wird die selbe Stechuhr benutzt, oder aber arbeiten alle Sachbearbeiter auf der selben Abteilung. Trifft das zu, so nimmt er WV diese 4 MA einfach mit auf. Hat der AG was dagegen kann er sich ja vertrauensvoll ans Gericht wenden. Die selbe Vorgehensweise machen wir in unserem Konzern auch gerade mit zwei Betriebsteilen und bisher schaut´s ganz gut aus das es klappt.
07.03.2010 um 23:40 Uhr
Hallo, wir haben bei uns auch Mittarbeiter im Haus die nicht direkt zum Betrieb gehöhren, sie gehören zum Vertrieb und haben eigene Vorgesetzte, sind aber ständig hier im Haus tätig. Wir haben das über eine Betriebsvereinbarung auf Grundlage § 3 BetrVG (wie Lotte schrieb) gelöst. Die Leute sind jetzt wahlberechtigt und wählbar (also auch auf der Wählerliste aufgeführt), wir nennen uns dann Standortbetriebsrat.
Gruß, Ro
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