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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmeldung aus dem Zeiterfassungssystem während BR Sitzung

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Chikki_121
Mrz 2021 bearbeitet

Thema:

HR möchte das man sich abmeldet aus dem Zeiterfassungsprogramm wahrend der BR Arbeit /Wahlvorstand

Hallo zusammen,

ich brauche unbedingt Hilfe zu dem Thema von Profis wie euch.

Ich bin schon seit 3 Jahren im BR und habe mich noch nie abgemeldet aus dem Zeiterfassungsprogramm und habe immer eine E-Mail an meinen Teamleiter bzw Vorgesetzten geschrieben, dass ich für den BR an dem Tag tätig bin und habe das Zeiterfassungprogramm parallel immer laufen lassen.

Mein Vorgesetzter hatte sich angelegt mit der HR, da er auch im BR bzw Wahlvorstand ist und den Sinn nicht verstand.

Da die HR die Aufgaben der HR nicht versteht, möchte die Abteilung immer das letzte Wort haben und bat meinen Vorgesetzten darum mich zu kontaktieren, da er angeblich die Aufgabe hat mich darüber zu informieren. (Völliger Blödsinn). Die HR beruhigte den Vorgesetzten in dem die zu ihm meinten, dass er selbst seine Zeit eintragen kann, denn ich kann das wiederum nicht.

Nachdem ich die HR aufklärte und mitteilte das die Aufgabe eines Zeiterfassungsprogramms ist die Zeit des Mitarbeiters zu erfassen und ich es noch nie gemacht hatte bisher und bat mir eine Bestätigung zu schicken, sodass ich es nicht machen muss.

Als Antwort bekam ich Sie bestätige, dass Ihre Meinung und Ihr Weg der richtige ist und ich es ändern soll.


Ich habe ihr Privat geschrieben aus der Arbeits E-mail.

Soll ich eine Beschwerde an den BR weiterleiten? Übrigens bin ich ebenfalls auch da der Vorsitzende sowie vom Wahlvorstand.

Was würdet ihr an meine Stelle tun?

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Community-Antworten (21)

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Relfe

24.02.2021 um 17:06 Uhr

liest sich sehr schwer, wenn ich das anmerken darf. Das Abmelden aus dem Zeiterfassungssystem dient wozu? damit man deine Zeit die Du mit BR-Arbeit verbringst dokumentieren kann? das wäre doch grundsätzlich ok. Wenn Du dich abmeldest beim AL und wieder anmeldest wenn die BR-Arbeit fertig ist, machst Du doch genau dasselbe, nur in anderer Form.

oder sollst Du Dich abmelden und damit ist es keine Arbeitszeit mehr? das wäre natürlich nicht ok.

Wenn ich das richtig gelesen habe, bist du Vorsitzende des BR und des Wahlvorstandes? Wenn ja, warum willst Du dich dann quasi bei Dir selbst beschweren?

C
Chikki_121

24.02.2021 um 17:36 Uhr

Ich arbeite z.B. 12 30 und dann bin ich bis zum Feierabend wo ich mich sowieso abmelde.

Seit über 3 Jahren habe ich es so gemacht.

Ja ich bin ja nicht der Betriebsrat, sonder wir sind ja ein Gremium.

Wass soll ich denn tunß

R
Relfe

24.02.2021 um 17:45 Uhr

Das Abmelden aus dem Zeiterfassungssystem dient wozu?

Der AG hat das Recht zu erfahren was seine AN während der AZ machen, also auch das Recht zu erfahren, wieviel AZ ein BRM mit BR-Arbeit verbringt.

Wenn Du das in den letzten 3 Jahren nicht musstest, heißt das nicht, dass der AG das nicht ab jetzt einfordern darf. Es geht nur um die AZ-Erfassung, nicht um die Inhalte der BR-Arbeit.

Du kannst das im Greminum ansprechen und zum Thema machen, wobei ich als BRV das nicht als Beschwerde sehen würde.

Solange es nur um die Erfassung der AZ als BR-Arbeitszeit geht, würde ich das machen (ich mache das auch)

C
celestro

24.02.2021 um 19:05 Uhr

Ich würde die Pflicht zur Abmeldung aus dem System zurückweisen. BR- und oder WV-Arbeit ist Arbeitszeit und somit wäre es völlig sinnfrei, sich aus dem System abzumelden.

Auch für eine "Übersicht" der aufgewendeten Zeit für BR und oder WV-Arbeit ist das BRM / WVM mMn nicht zuständig. Wenn den AG interessiert, wieviel Zeit dafür aufgewendet wird, kann er die Chefs anweisen, dies zu notieren und einmal monatlich zu übermitteln.

M
Moreno

24.02.2021 um 19:16 Uhr

Ich sehe es genauso wie Celestro ein BRM muss sich abmelden mehr Hürden darf es nicht geben! Einfach das Ausstempeln verweigern macht der AG doof dann den Weg über die Beschwerde wählen! Und den Beitrag von der ,,Reifen,, ganz schnell vergessen!

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DummerHund

24.02.2021 um 19:35 Uhr

Erst einmal möchte ich Anmerken das die ganze Herangehensweise der HR schon Fragwürdig ist. Warum kommt hier kein offizielles Schreiben an den BR als Gesamtgremium, denn dies würde ja jedes BRM betreffen. Ich würde als BR Handlungsbedarf sehen und mich direkt als Gremium an den AG wenden. Zum einem kann das, wie hat jedes BRM sich ab zu melden unter der Mitbestimmung fallen. Zum Anderem wie sieht es mit der Arbeitszeitrechtlichen Dokumentation aus, denn BR Arbeit innerhalb der normalen Arbeitszeit ist immer Arbeitszeit. Stempelt man aus und wieder ein, ist die Arbeitszeit unterbrochen. Mal eine Seite dazu: https://efarbeitsrecht.net/mitbestimmung-bei-meldepflichten/

E
EDDFBR

24.02.2021 um 21:04 Uhr

Moin,

ich will hier eine andere Sichtweise einwerfen: Im Grundsatz geht es um das Verfahren zur Abmeldung beim AG (wil man jetzt BR Arbeit macht) und zur Wiederanmeldung nach Ende der BR Arbeit. Hier ist ausdrücklich geregelt, dass das BRM zwar der Pflicht zur An- und Abmeldung unterliegt, der AG aber nicht vorschreiben kann auf welchem Wege das zu erfolgen hat. D.h. eine Pflicht zur Nutzung des Zeiterfassungssystems existiert nicht, das BRM kann seiner Pflicht z.B. durch eine E-Mail, einen Anruf oder eine mündlichen Mitteilung nachkommen (man sollte natürlich immer sehen dass das im Nachhinein auch belegbar ist!).

Wenn z.B. der BRV dem AG mitteilt, dass das BRM Max Mustermann jetzt BR Arbeit durchführt, ist auch damit schon die Pflicht erfüllt.

C
Catweazle

24.02.2021 um 21:30 Uhr

EDDFBR, genau so ist es. Der Arbeitgeber kann das Abmeldeverfahren nicht bestimmen. Folglich kann der BR auch nicht mitbestimmen.

C
Chikki_121

24.02.2021 um 22:55 Uhr

Vielen Dank für die Antworten.

Es war immer so, dass ich z.B. von 8 Uhr bis 12:30 Uhr normal gearbeitet habe und ein Tag vorher geschrieben habe, dass ich von 12:30 Uhr bis 16:30 BR tätigkeit mache und mich trotzdem nicht abgemeldet habe.

Im Zeiterfassungssystem steht ganz normale Arbeitszeit; denn BR zählt ja auch als Arbeitszeit.

Wie soll ich reagieren?

Ich könnte die Nachricht von der HR ignorieren und alles so weitermachen wie immer. Was hält ihr davon oder soll ich als AN eine Beschwerde aufsetzen an den BR schicken obwohl ich der Vorsitzende bin.

Trotzdem könnte man dann schreiben, dass der BR diese Regelung ablehnt, denn die HR sagt diese Regelung gab es schon lange. Nachdem ich nachgefragt habe hat es niemand getan. Ich möchte auch niemand raushauen aus der Sache.

Hat vielleicht ein Profi von euch ein Text mit ein Gesetzestext oder so für mich?

R
Relfe

25.02.2021 um 08:46 Uhr

unser Zeiterfassungssystem dient u.a. auch dazu, Zeit zu erfassen für bestimmte Tätigkeiten, d.h. ich logge mich z.B. für die "normale Arbeit" aus und für "BR-Arbeit" ein.

Daher habe ich auch 2x gefragt: wozu dient das ausloggen.

Die meisten Zeiterfassungssysteme die ich kenne können das und dienen nicht ausschließlich für AZ-Beginn und -Ende und Pausenbuchungen.

Die Frage ob ich mich jetzt gegenüber der HR durchsetzen möchte wie meine BR-Zeit erfasst wird, hängt für mich auch wesentlich davon ab: wie wird es überlicherweise in der Firma gemacht auch für andere Tätigkeiten.

Das für die BR-Arbeit jetzt eine "Sonderlocke" gefahren wird, weil man sich gegenüber der HR durchsetzen will, halte ich schon für "kindisch"

Aber in der Grundfrage sind sich anscheined alle einig: der AG hat das Recht zuerfahren wie viel AZ als BR-AZ verbracht wird, nur über die Art der Dokumentation gibt es unterschiedliche Auffassungen.

R
rtjum

25.02.2021 um 09:54 Uhr

An- und Abmelden machst du ja mit Mail bei Deinem Vorgesetzten. Alles andere kann die HR ja gerne fordern, umsetzen würde ich das nicht. Frag doch mal nach wieso das so sein soll und wo das denn gesetzlich geregelt ist. Und dann sprecht ihr das im nächsten Monatsgespräch an.

DDAG
der Dirk aus G.

25.02.2021 um 11:23 Uhr

Wenn du dich abmeldest, wie ist es mit dem Versicherungsschutz??????

G
ganther

25.02.2021 um 11:31 Uhr

der Versicherungsschutz wird von einer Meldung im System nicht beeinträchtigt. Dafür ist nur wichtig, ob es sich um eine versicherte Tätigkeit handelt

H
Hangman

26.02.2021 um 09:47 Uhr

Ich könnte mir schon vorstellen, dass es Sinn macht sich auszuloggen. Unser Zeiterfassungssystem ist z. B. komplett mit den zu bearbeitenden Projekten verknüpft. D. H. das System belastet die Projekte mit der jeweils benötigten Zeit automatisch. Sollte ich jetzt BR- Arbeit machen und nicht ausloggen, zahlt es der Kunde und das wäre ja wohl nicht so ganz korrekt. Deshalb melden wir uns über unser System für BR- Tätigkeiten ab.

Btw… Wir haben im System aus diesem Grund auch Einstellungen für Arztbesuch, Dienstreise, Besprechungen, allgemeine Unterbrechungen usw. MMn ist das ein faires Verhalten dem Kunden gegenüber.

C
celestro

26.02.2021 um 11:17 Uhr

"Btw… Wir haben im System aus diesem Grund auch Einstellungen für Arztbesuch, Dienstreise, Besprechungen, allgemeine Unterbrechungen usw. MMn ist das ein faires Verhalten dem Kunden gegenüber."

Dann sehe ich aber keinen Grund für eine Abmeldung. Wäre bei Dir doch einfach eine Besprechung, oder?

P.S. Ich denke auch, das wohl die allerwenigsten Systeme so detailliert arbeiten. Wir haben z.B. nur "Beginn und Ende" der Arbeitszeit.

I
IBerlinerin

02.03.2021 um 20:29 Uhr

Hallo, es gibt Zeiterfassungssysteme, in denen die unterschiedliche Arten der Arbeit erfasst werden, in dem auch mehrmals am Tag gewechselt werden kann und sollte. Grund für die Arten: Monitoring/Reporting/Controlling, Zuordnung auf Kostenstellen,...

BR-Arbeit wird als "normale Arbeitszeit" mit der beruflichen vereinbarten Arbeitszeit verrechnet.

Es kann gut möglich sein, dass bei HR Abt. Zeiterfassung dies erst jetzt auffällt. Im Gremium würde ich es ansprechen, wie die anderen ihre Zeiten einpflegen. Und daraus weitergehend, dann beim Monatsgespräche mit dem AG das Thema ansprechen. Wenn ihr im UN ein Zeiterfassungssystem hinterlegt habt, müsste/sollte wenigsten ein Handbuch existieren, wünschenswerterweise eine BV. Der Weg einer Beschwerde wäre übrigens der Gleiche.... statt normaler Gesprächsaustausch unter TOP "Austausch" dann TOP "Beschwerde" (..und dann irgendwann später je nach Werdegang TOP "Beschluss").

Unterschied Vorgesetzter/normaler AN: hier sind systemseitig der Zeiterfassung durchaus unterschiedliche Rechte der Selbstpflege möglich. siehe z.B. Beantragung Urlaub, Genehmigung durch Vorgesetzten.

Kontakt HR: zwischen HR und Mitarbeiter des UN kann es bestimmte Kommunikationswege geben, die auch darauf hinauslaufen, dass Dich Deine Führungskraft bei Unregelmäßigkeiten zu kontaktieren hat.

Kollegiale Grüße aus Berlin, Ines (war mal HR Controller in einem anderen UN )

I
IBerlinerin

02.03.2021 um 20:35 Uhr

Hallo chikki_121, es gibt Zeiterfassungssysteme, in denen die unterschiedliche Arten der Arbeit erfasst werden, in dem auch mehrmals am Tag gewechselt werden kann und sollte. Grund für die Arten: Monitoring/Reporting/Controlling, Zuordnung auf Kostenstellen,...

BR-Arbeit wird als "normale Arbeitszeit" mit der beruflichen vereinbarten Arbeitszeit verrechnet.

Es kann gut möglich sein, dass bei HR Abt. Zeiterfassung dies erst jetzt auffällt. Im Gremium würde ich es ansprechen, wie die anderen ihre Zeiten einpflegen. Und daraus weitergehend, dann beim Monatsgespräche mit dem AG das Thema ansprechen. Wenn ihr im UN ein Zeiterfassungssystem hinterlegt habt, müsste/sollte wenigsten ein Handbuch existieren, wünschenswerterweise eine BV. Der Weg einer Beschwerde wäre übrigens der Gleiche.... statt normaler Gesprächsaustausch unter TOP "Austausch" dann TOP "Beschwerde" (..und dann irgendwann später je nach Werdegang TOP "Beschluss").

Unterschied Vorgesetzter/normaler AN: hier sind systemseitig der Zeiterfassung durchaus unterschiedliche Rechte der Selbstpflege möglich. siehe z.B. Beantragung Urlaub, Genehmigung durch Vorgesetzten.

Kontakt HR: zwischen HR und Mitarbeiter des UN kann es bestimmte Kommunikationswege geben, die auch darauf hinauslaufen, dass Dich Deine Führungskraft bei Unregelmäßigkeiten zu kontaktieren hat.

Kollegiale Grüße aus Berlin, Ines (war mal HR Controller in einem anderen UN )

C
Chikki_121

04.03.2021 um 14:15 Uhr

Hallo nochmal,

vielen Dank für die tollen Antworten.

Leider haben wir keine Möglichkeit unterschiedliche Arten der Arbeit erfasst werden, in dem auch mehrmals am Tag gewechselt werden kann und sollte.

Es war immer so, dass wir den TL benachrichtigt haben und uns trotzdem nicht abgemeldet haben.

Hat jemand eine Idee auf welches Gesetz man sich beziehen kann und warum man das auf einmal machen soll?

D
DummerHund

04.03.2021 um 14:30 Uhr

Betrachte es anders herum. Der AG soll euch ein Gesetz benennen auf dem er sich stützt.

X
XYZ68

04.03.2021 um 14:30 Uhr

Meine Standardfrage (als BR), wenn der Arbeitgeber plötzlich etwas will, was bisher auch nicht notwendig war. Wo steht das geschrieben, auf welcher rechtlichen Grundlage wollen sie das? Wenn der Arbeitgeber etwas ändern will, soll er auch erklären warum und weshalb.

C
celestro

04.03.2021 um 16:03 Uhr

"Hat jemand eine Idee auf welches Gesetz man sich beziehen kann"

Das BetrVG! Da steht drin, das ein BRM in der Ausübung seiner Arbeit weder gestört, noch deshalb benachteiligt werden darf. Wenn Ihr in der Firma nur diese eine Art habt, Arbeitszeit zu erfassen, gibt es keinen Grund, sich aus dem System auszuloggen.

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