Erstellt am 24.02.2021 um 16:06 Uhr von Relfe
liest sich sehr schwer, wenn ich das anmerken darf.
Das Abmelden aus dem Zeiterfassungssystem dient wozu?
damit man deine Zeit die Du mit BR-Arbeit verbringst dokumentieren kann?
das wäre doch grundsätzlich ok. Wenn Du dich abmeldest beim AL und wieder anmeldest wenn die BR-Arbeit fertig ist, machst Du doch genau dasselbe, nur in anderer Form.
oder sollst Du Dich abmelden und damit ist es keine Arbeitszeit mehr?
das wäre natürlich nicht ok.
Wenn ich das richtig gelesen habe, bist du Vorsitzende des BR und des Wahlvorstandes?
Wenn ja, warum willst Du dich dann quasi bei Dir selbst beschweren?
Erstellt am 24.02.2021 um 16:36 Uhr von Chikki_121
Ich arbeite z.B. 12 30 und dann bin ich bis zum Feierabend wo ich mich sowieso abmelde.
Seit über 3 Jahren habe ich es so gemacht.
Ja ich bin ja nicht der Betriebsrat, sonder wir sind ja ein Gremium.
Wass soll ich denn tunß
Erstellt am 24.02.2021 um 16:45 Uhr von Relfe
Das Abmelden aus dem Zeiterfassungssystem dient wozu?
Der AG hat das Recht zu erfahren was seine AN während der AZ machen, also auch das Recht zu erfahren, wieviel AZ ein BRM mit BR-Arbeit verbringt.
Wenn Du das in den letzten 3 Jahren nicht musstest, heißt das nicht, dass der AG das nicht ab jetzt einfordern darf. Es geht nur um die AZ-Erfassung, nicht um die Inhalte der BR-Arbeit.
Du kannst das im Greminum ansprechen und zum Thema machen, wobei ich als BRV das nicht als Beschwerde sehen würde.
Solange es nur um die Erfassung der AZ als BR-Arbeitszeit geht, würde ich das machen (ich mache das auch)
Erstellt am 24.02.2021 um 18:05 Uhr von celestro
Ich würde die Pflicht zur Abmeldung aus dem System zurückweisen. BR- und oder WV-Arbeit ist Arbeitszeit und somit wäre es völlig sinnfrei, sich aus dem System abzumelden.
Auch für eine "Übersicht" der aufgewendeten Zeit für BR und oder WV-Arbeit ist das BRM / WVM mMn nicht zuständig. Wenn den AG interessiert, wieviel Zeit dafür aufgewendet wird, kann er die Chefs anweisen, dies zu notieren und einmal monatlich zu übermitteln.
Erstellt am 24.02.2021 um 18:16 Uhr von Moreno
Ich sehe es genauso wie Celestro ein BRM muss sich abmelden mehr Hürden darf es nicht geben! Einfach das Ausstempeln verweigern macht der AG doof dann den Weg über die Beschwerde wählen! Und den Beitrag von der ,,Reifen,, ganz schnell vergessen!
Erstellt am 24.02.2021 um 18:35 Uhr von Dummerhund
Erst einmal möchte ich Anmerken das die ganze Herangehensweise der HR schon Fragwürdig ist. Warum kommt hier kein offizielles Schreiben an den BR als Gesamtgremium, denn dies würde ja jedes BRM betreffen.
Ich würde als BR Handlungsbedarf sehen und mich direkt als Gremium an den AG wenden.
Zum einem kann das, wie hat jedes BRM sich ab zu melden unter der Mitbestimmung fallen. Zum Anderem wie sieht es mit der Arbeitszeitrechtlichen Dokumentation aus, denn BR Arbeit innerhalb der normalen Arbeitszeit ist immer Arbeitszeit. Stempelt man aus und wieder ein, ist die Arbeitszeit unterbrochen.
Mal eine Seite dazu:
https://efarbeitsrecht.net/mitbestimmung-bei-meldepflichten/
Erstellt am 24.02.2021 um 20:04 Uhr von EDDFBR
Moin,
ich will hier eine andere Sichtweise einwerfen: Im Grundsatz geht es um das Verfahren zur Abmeldung beim AG (wil man jetzt BR Arbeit macht) und zur Wiederanmeldung nach Ende der BR Arbeit. Hier ist ausdrücklich geregelt, dass das BRM zwar der Pflicht zur An- und Abmeldung unterliegt, der AG aber nicht vorschreiben kann auf welchem Wege das zu erfolgen hat. D.h. eine Pflicht zur Nutzung des Zeiterfassungssystems existiert nicht, das BRM kann seiner Pflicht z.B. durch eine E-Mail, einen Anruf oder eine mündlichen Mitteilung nachkommen (man sollte natürlich immer sehen dass das im Nachhinein auch belegbar ist!).
Wenn z.B. der BRV dem AG mitteilt, dass das BRM Max Mustermann jetzt BR Arbeit durchführt, ist auch damit schon die Pflicht erfüllt.
Erstellt am 24.02.2021 um 20:30 Uhr von Catweazle
EDDFBR, genau so ist es. Der Arbeitgeber kann das Abmeldeverfahren nicht bestimmen. Folglich kann der BR auch nicht mitbestimmen.
Erstellt am 25.02.2021 um 07:46 Uhr von Relfe
unser Zeiterfassungssystem dient u.a. auch dazu, Zeit zu erfassen für bestimmte Tätigkeiten, d.h. ich logge mich z.B. für die "normale Arbeit" aus und für "BR-Arbeit" ein.
Daher habe ich auch 2x gefragt: wozu dient das ausloggen.
Die meisten Zeiterfassungssysteme die ich kenne können das und dienen nicht ausschließlich für AZ-Beginn und -Ende und Pausenbuchungen.
Die Frage ob ich mich jetzt gegenüber der HR durchsetzen möchte wie meine BR-Zeit erfasst wird, hängt für mich auch wesentlich davon ab: wie wird es überlicherweise in der Firma gemacht auch für andere Tätigkeiten.
Das für die BR-Arbeit jetzt eine "Sonderlocke" gefahren wird, weil man sich gegenüber der HR durchsetzen will, halte ich schon für "kindisch"
Aber in der Grundfrage sind sich anscheined alle einig: der AG hat das Recht zuerfahren wie viel AZ als BR-AZ verbracht wird, nur über die Art der Dokumentation gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Erstellt am 25.02.2021 um 08:54 Uhr von rtjum
An- und Abmelden machst du ja mit Mail bei Deinem Vorgesetzten.
Alles andere kann die HR ja gerne fordern, umsetzen würde ich das nicht.
Frag doch mal nach wieso das so sein soll und wo das denn gesetzlich geregelt ist.
Und dann sprecht ihr das im nächsten Monatsgespräch an.
Erstellt am 25.02.2021 um 10:23 Uhr von der Dirk aus G.
Wenn du dich abmeldest, wie ist es mit dem Versicherungsschutz??????
Erstellt am 25.02.2021 um 10:31 Uhr von ganther
der Versicherungsschutz wird von einer Meldung im System nicht beeinträchtigt. Dafür ist nur wichtig, ob es sich um eine versicherte Tätigkeit handelt
Erstellt am 26.02.2021 um 08:47 Uhr von Hangman
Ich könnte mir schon vorstellen, dass es Sinn macht sich auszuloggen. Unser Zeiterfassungssystem ist z. B. komplett mit den zu bearbeitenden Projekten verknüpft. D. H. das System belastet die Projekte mit der jeweils benötigten Zeit automatisch. Sollte ich jetzt BR- Arbeit machen und nicht ausloggen, zahlt es der Kunde und das wäre ja wohl nicht so ganz korrekt. Deshalb melden wir uns über unser System für BR- Tätigkeiten ab.
Btw… Wir haben im System aus diesem Grund auch Einstellungen für Arztbesuch, Dienstreise, Besprechungen, allgemeine Unterbrechungen usw. MMn ist das ein faires Verhalten dem Kunden gegenüber.
Erstellt am 26.02.2021 um 10:17 Uhr von celestro
"Btw… Wir haben im System aus diesem Grund auch Einstellungen für Arztbesuch, Dienstreise, Besprechungen, allgemeine Unterbrechungen usw. MMn ist das ein faires Verhalten dem Kunden gegenüber."
Dann sehe ich aber keinen Grund für eine Abmeldung. Wäre bei Dir doch einfach eine Besprechung, oder?
P.S. Ich denke auch, das wohl die allerwenigsten Systeme so detailliert arbeiten. Wir haben z.B. nur "Beginn und Ende" der Arbeitszeit.
Erstellt am 02.03.2021 um 19:35 Uhr von IBerlinerin
Hallo chikki_121,
es gibt Zeiterfassungssysteme, in denen die unterschiedliche Arten der Arbeit erfasst werden, in dem auch mehrmals am Tag gewechselt werden kann und sollte.
Grund für die Arten: Monitoring/Reporting/Controlling, Zuordnung auf Kostenstellen,...
BR-Arbeit wird als "normale Arbeitszeit" mit der beruflichen vereinbarten Arbeitszeit verrechnet.
Es kann gut möglich sein, dass bei HR Abt. Zeiterfassung dies erst jetzt auffällt.
Im Gremium würde ich es ansprechen, wie die anderen ihre Zeiten einpflegen.
Und daraus weitergehend, dann beim Monatsgespräche mit dem AG das Thema ansprechen.
Wenn ihr im UN ein Zeiterfassungssystem hinterlegt habt,
müsste/sollte wenigsten ein Handbuch existieren, wünschenswerterweise eine
BV.
Der Weg einer Beschwerde wäre übrigens der Gleiche....
statt normaler Gesprächsaustausch unter TOP "Austausch" dann TOP "Beschwerde" (..und dann irgendwann später je nach Werdegang TOP "Beschluss").
Unterschied Vorgesetzter/normaler AN: hier sind systemseitig der Zeiterfassung durchaus unterschiedliche Rechte der Selbstpflege möglich.
siehe z.B. Beantragung Urlaub, Genehmigung durch Vorgesetzten.
Kontakt HR: zwischen HR und Mitarbeiter des UN kann es bestimmte Kommunikationswege geben, die auch darauf hinauslaufen, dass Dich Deine Führungskraft bei Unregelmäßigkeiten zu kontaktieren hat.
Kollegiale Grüße aus Berlin,
Ines
(war mal HR Controller in einem anderen UN )
Erstellt am 04.03.2021 um 13:15 Uhr von Chikki_121
Hallo nochmal,
vielen Dank für die tollen Antworten.
Leider haben wir keine Möglichkeit unterschiedliche Arten der Arbeit erfasst werden, in dem auch mehrmals am Tag gewechselt werden kann und sollte.
Es war immer so, dass wir den TL benachrichtigt haben und uns trotzdem nicht abgemeldet haben.
Hat jemand eine Idee auf welches Gesetz man sich beziehen kann und warum man das auf einmal machen soll?
Erstellt am 04.03.2021 um 13:30 Uhr von Dummerhund
Betrachte es anders herum. Der AG soll euch ein Gesetz benennen auf dem er sich stützt.
Erstellt am 04.03.2021 um 13:30 Uhr von xyz68
Meine Standardfrage (als BR), wenn der Arbeitgeber plötzlich etwas will, was bisher auch nicht notwendig war. Wo steht das geschrieben, auf welcher rechtlichen Grundlage wollen sie das?
Wenn der Arbeitgeber etwas ändern will, soll er auch erklären warum und weshalb.
Erstellt am 04.03.2021 um 15:03 Uhr von celestro
"Hat jemand eine Idee auf welches Gesetz man sich beziehen kann"
Das BetrVG! Da steht drin, das ein BRM in der Ausübung seiner Arbeit weder gestört, noch deshalb benachteiligt werden darf. Wenn Ihr in der Firma nur diese eine Art habt, Arbeitszeit zu erfassen, gibt es keinen Grund, sich aus dem System auszuloggen.