Abmeldung BR-Tätigkeit

Bei wem muss sich ein BR-Mitglied ordnungsgemäss abmelden, wenn es um

- eine außerordentliche BR-Sitzung geht?
- um sonstige BR-Tätigkeiten (z. B. Mitarbeitergespräch) geht?

Was ist gängige Praxis? Muss es der Vorgesetzte sein? Was, wenn der Vorgesetzte gerade nicht erreichbar ist? Oder reicht es, wenn ich mich abmelde, so wie es üblicherweise in der Abteilung gehandhabt wird, d. h. beim Kollegen?