Hallo,

ein Mitarbeiter, der auf der Wählerliste steht, hat seinen Arbeitsplatz in einem anderen Betriebsteil (ca.100km). Er möchte mit Sicherheit gar nicht auf der Wählerliste erscheinen, aber rein rechtlich ist er als Mitarbeiter unserem Betriebsteil mit zugeordnet.(er erscheint regelmäßig hier im Betrieb). Es ist auch wichtig , dass er auf der Liste steht wg. der AN-Zahl.
Nun müssen ja alle MA die Gelegenheit zur Einsicht in die WL haben, um innerhalb der 3 Tage Einspruch erheben zu können.(vereinfachtes-einstufiges WV). Er wird aber innerhalb dieser Frist nicht hier im Betreib sein und weiß dann gar nichts davon.Wenn wir ihn nicht darüber informieren, droht eine Anfechtung seinerseits.
Das WA in seinem Betriebsteil auszuhängen fällt aus.
Können wir ihm die Unterlagen(Wahlordnung /Wählerliste/Wahlausschreiben) per Mail zukommen lassen am Tag des Aushangs? Können wir ihm dann auch direkt die Briefwahlunterlagen (per Post) schicken?
Sind wir dann rechtlich auf der sicheren Seite?