BR-Wahlwerbung per Email
Hallo, ein Listenführer verschickt Wahlwerbung für seine Liste gezielt an Mitarbeiter auf deren Firmen Emailadresse. Als Absender benutzt er einen Privat Account, der fast den gleichen Namen trägt wie die Adresse des Wahlvorstandes. Als Beispiel: Betriebsratswahl-Muenchen@xyz.de (Anzeige: Betriebsratswahl) Wahlvorstand: Betriebsratswahlen 2014 Muechen@Firma.com (Anzeige:Betriebsratswahlen 2014 Muenchen) Ich finde das für die Wähler sehr verwirrend, könnte den Eindruck vermitteln, das der Wahlvorstand hier für eine Liste Werbung macht. Können wir hier Schritte einleiten, dies zu unterlassen ? Wie sieht es überhaupt aus, mit Werbung (z.B. auch Broschüre im Anhang) über das im Unternehmen als Kommunikationsmittel Nr.1 genutzte Emailsystem ?
Community-Antworten (2)
05.03.2014 um 17:36 Uhr
Solange er seinen Privataccount dazu nutzt, euch vollzuspamen, könnt ihr wahrscheinlich gar nichts machen, als eben Spamfilter zu setzen. Im Übrigen denke ich schon, dass die Kollegen lesen können und den Unterschied in den Adressen sehen.
06.03.2014 um 11:47 Uhr
Wahlwerbung ist grundsätzlich erlaubt. Der AG muss die Kosten nicht übernehmen. Wenn er aber auch keine Einwände dagegen hat, dass sein E-Mailsystem mit genutzt wird, ist das doch o.k. (vielleicht lässt es eine bestehende BV so gar zu).
Ansonsten: Es gibt auch Maier und Meier .... auch kleine Unterschiede sind Unterschiede.
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