Wo sind (Verleiher-)BR-Beteiligungsrechte/Mitbestimmung
wenn ein Unternehmen, welches bisher nicht als Verleiher aufgetreten ist und in dessen Arbeitsverträgen auch keine Klauseln enthalten, dass ein Arbeitnehmer nach AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) verliehen werden kann, nun einen AN entleihen will (Zertifikat der erhalten)?
Muss es eine Zusatzvereinbarung mit dem zu entleihenden Arbeitnehmer geben?
Ist so eine 'individual'-Vereinbarung mti einem Arbeitnehmer mitbestimmungsfähig?
Was gibt es alles für den Entleiher-BR zu bedenken...?