Leider ist im § 99 nicht eindeutig geregelt, welche Unterlagen dem BR vorzulegen sind. Wir vertreten die Auffassung, dass (tariflos) mindestens

Arbeitszeit
Einkommenshöhe (monatlich/jährlich)
Sondervergütungen
Urlaubszeit

neben den sonst üblichen Informationen dem BR aufzugeben sind. Der AG
vertritt die Meinung, daß es sich beim Urlaub um einzelvertragliche Bestandteile handelt, die den BR nicht mitgeteilt werden müssen.

Wer hat Erfahrungen in dieser Angelegenheit?
Wer kann uns ggf. richterliche Entscheidungen angeben?

Hat der BR das Recht, Einblick in den Arbeitsvertrag zu nehmen und
wo steht dies?

Raphael
handelt, die d