Hallo,

3 Mitarbeiter wurden durch den AG beauftragt, dringend einen Auftrag nach 22.00 Uhr zu erledigen. Dies dauerte bis 4.30 Uhr. Die Mitarbeiter arbeiten sonst nicht im Schichtbetrieb.
Nun sagt der AG, dass kein Anspruch auf Nachtzulage besteht, weil sie keine Schichtarbeiter sind und wenn er sie zahlen würde, dann nicht steuerfrei. Nur zur Vollständigkeit, wir haben keine Tarifbindung.