Erstellt am 15.02.2010 um 11:59 Uhr von rainerw
Der Stichtag ist hier Maßgebend. Wenn der AG hier irgendwas bezweifelt kann er den Weg übers Arbeitsgericht gehen. Ansonsten handelt ein Wahlvorstand eigenständig und dem kann auch ein Chef nichts reinreden. Nicht einschüchtern lassen und weiter so.
Erstellt am 15.02.2010 um 12:28 Uhr von erwin
Aber der BR muss dann den § 13 Abs. 2 Satz 1 bachten, doch Stichtagsregelung, also nur genau an diesem einen Tag.
24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet,
Da hätte der AG dann ggf. eine Chance, dass es nur noch einen 1er BR gibt.
Sonst wie von rainerw beschieben, keinn Bange vor dem AG, ihr seid am Sagen und es ist richtig!