W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Von 5er BR auf 1er BR

M
marslars
Nov 2016 bearbeitet

moin,

wir müssten einen 5erBr wählen, haben mit dem AG eine vereinbarung über das einfache wahlverfahren geschlossen. während der wahl hat sich herausgestellt, dass sich nur einer zur wahl stellt. muss das wahlverfahren unterbrochen werden und das wahlausschreiben neu erstellt werden und von fünf auf einen sitz gegangen werden? oder wird das anders gehandhabt?

muss die wahl komplett abgebrochen werden und alles von vorne gestartet werden, muss der wahlvorschlag auch neu eingereicht werden.

der gewerkschaftssekretär meint es müsse alles neu angefangen werden.

1.03503

Community-Antworten (3)

L
Lexipedia

13.03.2014 um 13:14 Uhr

Erst einmal eine Nachfrist setzen! Dann auf die nächst mögliche BR-Anzahl senken!

G
gironimo

13.03.2014 um 17:23 Uhr

wahrscheinlich beruft sich der Gewerkschaftssekretär auf § 33 Abs. 5 WO: "Ist in der Wahlversammlung kein Wahlvorschlag zur Wahl des Betriebsrats gemacht worden, hat der Wahlvorstand bekannt zu machen, dass die Wahl nicht stattfindet. Die Bekanntmachung hat in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben (§ 31 Abs. 2) zu erfolgen."

Vielleicht lasst Ihr das mit dem vereinfachten Wahlverfahren und zieht das ganze im normalen Wahlverfahren auf. Dann haben die Kollegen etwas Zeit; sich Gedanken zu machen.

M
marslars

13.03.2014 um 21:18 Uhr

es gibt ja einen (1) wahlvorschlag, deshalb die frage. es läuft wieder auf einen 1er Br hinaus. die wenigsten im unternehmen haben einen unbefristeten vertrag, deshalb hat sich die "alte BRV" wieder zur wahl gestellt.

laut sekretär soll die wahl unterbrochen werden und mit neuem wahlausschreiben, 1er BR wieder gestartet werden. aber wir haben zweifel an dieser variante.

Ihre Antwort