Hallo,

ich hätte da mal ne Frage.
Wir arbeiten in einem rollierenden Schichtsystem(durchlaufend 365 Tage im Jahr).Diese Tatsache bringt es zwangsläufig mit sich, das zu dem Betriebsratsversammlungen,teilweise auch BR-Mitglieder anreisen müssen,die schichtplanmäßig FREI hätten !Nach meiner Kenntnis muß der Arbeitgeber nicht nur die An-und Rückreisezeit auf das Arbeitsstundenkonto gutschreiben sondern auch die jeweilige Sitzungszeit (an diesen eigenlich FREIEN Tagen)!??? Ist dies so korrekt ?

Wie verhält sich dies in dem speziellen Fall??? Welche Ruhezeiten muss ich einhalten-bzw. welche Zeiten sind auf dem AZ-Konto gutzuschreiben???

Dienstag =Nachtschicht v.22.00 Uhr-07.30 Uhr(Mittwoch),anschl.v. 08.00 Uhr-14.00 Uhr BR-versammlung,anschl.Mi.22.00-07.30Uhr wieder Nachtschicht MfG Ronald