Betriebsvereinbarung 2 Schicht bei 40 Std. - Urlaub - wie soll der BR sich verhalten?
Hallo an das Forum erst mal möchte ich mich für die besherige Hilfe von euch bedanken. Nun meine Frage: Bei uns wird ab 01.07. wieder 40 Std. gearbeitet. In den 2 Schichtbereichen von 6 - 14 und von 14 - 22 Uhr. Das bedeutet, dass die Kollegen nach Vorstellung des AG jeden 2. Samsag für 5 Std. kommen sollen. Wie sieht es hier mit dem Urlaub aus? Müssen die Kollegen für diese 5 Std. eine Urlaubstag nehmen? Es scheint mir nicht gerecht, da ja die Angestellten die 40 Std. von Mo-Fr. leisten können. Diese Möglichkeit haben die Kollegen auf der Schicht nicht. Danke für eure Antworten. Gruß Katie
Community-Antworten (4)
12.05.2006 um 12:43 Uhr
Hallo, Katie, Mich würde interessieren, wie bei Euch die Gewährung der Pausen durchgeführt wird. Habt Ihr 30 oder 45 Minuten Pause? Wird die Pause bezahlt? Solltet Ihr 30 Min Paus haben, Könntet Ihr ja den Vorschlag machen, daß die Arbeitszeit in der Frühschicht 5:30 beginnt und in der Spätschicht 22:30 endet. Dann habt Ihr abzüglich der Pausen eine reine Arbeitszeit von 40 Stunden und müßt nicht den Schichtarbeitern den Samstag versauen. Die Methode fuktioniert auch bei 45 min Pause. Man muß dann aber ganz schön früh aufstehen. Ich würde mich so weit es geht gegen Sanstagsarbeit wehren. aus 5 Stunden werden dann ganz schnell 8. Nach dem Motto: die 3 Stunden sind doch nicht so wild. Gruß Urte
12.05.2006 um 13:20 Uhr
Hallo katie, nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 hat euer BR Mitbestimmung bei dem Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Kommt keine Einigung zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Habt ihr denn einen gültigen Tarifvertrag ?
12.05.2006 um 13:37 Uhr
@Urte, bist du davon überzeugt, dass der Arbeitgeber bei einem Schichtbeginn um 5.30 Uhr und Schichtende 22.30 Uhr freiwillig die Nachtzulage zahlen würde?
12.05.2006 um 16:11 Uhr
Hallo,
du meinst es wird wieder 40 h gearbeitet, das heisst doch wohl die Arbeitszeit war früher weniger ? Im Bezug auf die Länge der Arbeitszeit unbedingt BertVG 77.3 lesen und auf Tarifautonomie achtgeben, egal ob ihr auch nicht tarifgebunden seid
Grüsse
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