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4 schicht planen ohne BR

S
superbono65
Sep 2018 bearbeitet

Hallo, Habe eine Frage. Wenn ein BRM in der AV sitzt und ständig zwischen 3 und 4 Schicht schwankt ist es nicht seine Pflicht den BR-Vorsitzender zu informieren? Und was kann man dagegen tun.

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Community-Antworten (3)

R
rsddbr

24.09.2018 um 19:14 Uhr

Den Betriebsrat zu informieren ist Aufgabe des Arbeitgebers. Er muss die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten. Der Ansprechpartner für den Arbeitgeber ist der Betriebsratsvorsitzende bzw. bei dessen Abwesenheit der Stellvertreter. Es ist also nicht ausreichend, dass ein Betriebsratsmitglied im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit über einen Sachverhalt Kenntnis erlangt und dies dann als "der BR wurde informiert" ausgelegt wird. Auch ist das BR-Mitglied nicht verpflichtet, den BR darüber zu informieren.

S
superbono65

24.09.2018 um 19:19 Uhr

Ok danke für die schnelle Antwort, habe nur gemeint da sie an der Quelle sitzt könnte sie den Rest informieren. Muss der Arbeitgeber es schriftlich beantragen?

G
ganther

25.09.2018 um 01:46 Uhr

er MUSS nicht schriftlich informieren. Es handelt sich um ein MBR aus 87 BetrVG. Da gibt es keine Formvorschriften. Aus § 80 BetrVG kann der BR aber die ggf. erforderlichen Unterlagen anfordern.

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