Erstellt am 12.02.2010 um 19:52 Uhr von neskia
In diesem Falle ist ein Sitzungsleiter durch Mehrheitsbeschluss zu bestimmen. Sollten die Verhinderungen länger andauern so kann für diese Dauer ein weiterer Stellvertreter vom BR gewählt werden.
Erstellt am 12.02.2010 um 20:11 Uhr von Georg
Wenn dieser Mehrheitsbeschluss zuvor nicht stattgefunden hat, sind die gefassten Beschlüsse dieser Sitzung ungültig?
Erstellt am 12.02.2010 um 20:35 Uhr von erwin
§ 29 BetrVG
Etwas anderes gilt, wenn der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende verhindert sind. Hat der BR für diesen Fall durch Beschluss oder Geschäftsordnung Vorsorge getroffen, hat das danach ermächtigte BR-Mitglied einzuladen. Wurde keine Vorsorge getroffen, kann jedes BR-Mitglied die Initiative ergreifen (Selbstzusammentrittsrecht, zu den Voraussetzungen einer Beschlussfassung vgl. Rn. 7) und zu einer BR-Sitzung einladen, wenn Beratungsgegenstände, z. B. personelle Einzelmaßnahmen wie Einstellungen und Kündigungen, der sofortigen Erledigung bedürfen (Fitting, Rn. 24; GK-Raab, a. a. O.; ErfK-Eisemann, a. a. O.; enger Richardi-Thüsing, Rn. 17, der eine Beschlussfassung nur für zulässig hält, wenn der vollständige BR dies nach dem Selbstzusammentritt so beschlossen hat; a. A. HSWG, Rn. 16
@neskia
Sollten die Verhinderungen länger andauern so kann für diese Dauer ein weiterer Stellvertreter vom BR gewählt werden
So stimmt es leider nicht ganz. Wenn dann müsste das Gremium den gewählten Stellvertreter mit einer Neuwahl einen neuen Stellvertrater wählen. Der wäre dann aber auf Dauer gewählt, es sei denn es würde wieder ein neuer gewählt. Aber dann immer mit entsprechendem TOP auf der TO
Der andere und bessere Weg wäre für solche Fälle eine Regelung in der GO des BR vorzusehen. Dieses würde abwahl/wahl erübrigen,
??? Alle einverstanden????
Erstellt am 12.02.2010 um 20:40 Uhr von Kölner
@erwin
GO sind was für BR-Weicheier! Eine Protokollnotiz reicht.
Man kann auch den Sitzungsältesten bestimmen oder das schönste BRM.
Erstellt am 12.02.2010 um 21:19 Uhr von erwin
@Kölner
sorry, aber da muss ich Dir wiedersprechen, auch an Fasching, denn ich denke auch in Köln gilt das gleiche BetrVG. Das sieht halt nur mal die GO oder Beschluss nicht aber einer Protokollnotzi vor.
Beschluss bedeutet, TOPP auf TO, beschlussfassung mit notweniger Mehrheit.
Es sei, du meinst mit Protokollnotiz die Niederschrift der BR-Sitzung mit dem entsprechenden Beschluss.
Ich meine dieses ja alles nur wegen dem BR-Dialekt. Oder ist "Protokollnotiz" das BR-Dialekt für Beschluss in Niederschrift???
Ach ja, gibt es eine Webseite oder Buch zum Thema "BR-Dialekt"
Erstellt am 12.02.2010 um 21:21 Uhr von Kölner
@erwin
Für Dich müsste man eher das Buch 'BR-Dialektik' erfinden...
Erstellt am 12.02.2010 um 21:45 Uhr von erwin
@Kölner
oh jaaaa bitteeeeeeeeeeeeeeeeee