Erstellt am 21.09.2006 um 10:19 Uhr von Heinz
wenn der Betriebsratsvorsitzende wegen persönlicher Befangenheit zu einem Tagesordnungspunkt die "Leitung der Sitzung" an seinen Stellvertreter übergibt ist er nicht automatisch verhindert und somit ist kein Ersatzmitglied zu laden. Der BRV nimmt lediglich sein Mandat nicht war. Das ist einfach im Protokoll so festzuhalten, nach dem TOP kann er die Leitung der Sitzung wieder übernehmen.
Wenn dieser TOP allerdings vom Arbeitgeber reingebracht wurde und arbeitsrechtliche Konsequenzen beinhaltet ( Beschwerde über Abmahnung, außerordentliche Kündigung, Versetzung, etc.) und er deshalb persönlich befangen ist, ist auch das im Protokoll festzuhalten, dann ist zur Beschlussfassung allerdings ein Ersatzmitglied zu laden. Danach kann er den Vorsitz wieder übernehmen.
Erstellt am 21.09.2006 um 20:04 Uhr von Paul
na das sag ich doch Ramses II. Ich hab`s vielleicht etwas anders ausgedrückt.
Erstellt am 21.09.2006 um 23:55 Uhr von Fayence
Wie, Du kennst Paul nicht?
Erstellt am 22.09.2006 um 08:07 Uhr von Didi
In persönlich den Abeitsvertrag betreffenden Angelegenheiten (z.B. Umgruppierung, Kündigung, Versetzung, Beförderung oder Ausschluss aus dem BR) hat das betroffene BR-Mitglied KEIN STIMMRECHT!! Es darf auch an der vorausgegangenen Beratung des BR nict teilnehmen. Für diesen Tagesordnungspunkt ist ein Ersatzmitglied zu laden!