Übergabe BRV an Stellvertreter für einen TOP in der BR-Sitzung?
Hallo Leute, folgende Situation: Einem Tagesordnungspunkt gibt der BRV seinen Vorsitz an den Stellvertreter ab wg. persönlicher Befangenheit. Ein Ersatzmitglied wurde geladen. Nach diesem Punkt muss doch der BRV wieder den Vorsitz übernehmen - wie wird dies ordnungsgemäss übergeben?
Community-Antworten (4)
21.09.2006 um 12:19 Uhr
wenn der Betriebsratsvorsitzende wegen persönlicher Befangenheit zu einem Tagesordnungspunkt die "Leitung der Sitzung" an seinen Stellvertreter übergibt ist er nicht automatisch verhindert und somit ist kein Ersatzmitglied zu laden. Der BRV nimmt lediglich sein Mandat nicht war. Das ist einfach im Protokoll so festzuhalten, nach dem TOP kann er die Leitung der Sitzung wieder übernehmen. Wenn dieser TOP allerdings vom Arbeitgeber reingebracht wurde und arbeitsrechtliche Konsequenzen beinhaltet ( Beschwerde über Abmahnung, außerordentliche Kündigung, Versetzung, etc.) und er deshalb persönlich befangen ist, ist auch das im Protokoll festzuhalten, dann ist zur Beschlussfassung allerdings ein Ersatzmitglied zu laden. Danach kann er den Vorsitz wieder übernehmen.
21.09.2006 um 22:04 Uhr
na das sag ich doch Ramses II. Ich hab`s vielleicht etwas anders ausgedrückt.
22.09.2006 um 01:55 Uhr
Wie, Du kennst Paul nicht?
22.09.2006 um 10:07 Uhr
In persönlich den Abeitsvertrag betreffenden Angelegenheiten (z.B. Umgruppierung, Kündigung, Versetzung, Beförderung oder Ausschluss aus dem BR) hat das betroffene BR-Mitglied KEIN STIMMRECHT!! Es darf auch an der vorausgegangenen Beratung des BR nict teilnehmen. Für diesen Tagesordnungspunkt ist ein Ersatzmitglied zu laden!
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