Erstellt am 08.02.2008 um 15:55 Uhr von Kölner
@Fritzi
Ihr solltet zusammenkommen, aber dann neu wählen.
Erstellt am 08.02.2008 um 16:15 Uhr von DonJohnson
Tja, das ist das Problem wenn man keine Geschäftsordnung hat, ansonsten gebe ich Kölner Recht. Nach Zusammenkunft solltet ihr den Leiter bestimmen und mit den beiden Ersatmitgliedern den neuen BRV und seinen Stelli wählen.
Erstellt am 08.02.2008 um 16:33 Uhr von fritzi
wenn ein BR Miglied zurücktritt, um neu Wahlen zu ermöglichen, kann dieser sich auch wieder auf die Liste setzten?
Erstellt am 08.02.2008 um 16:43 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Dafür würde es aber keiner GO bedürfen: Eine einfach Protokollnotiz reicht!
Ansonsten haben die Kollegen auch ein Selbstzusammentrittsrecht!
Erstellt am 08.02.2008 um 16:58 Uhr von betriebsratten
Da gehe ich mal voll mit dem Kölner konform....wozu eine Geschäftsordnung?
Der Betriebsrat kann sich einen ausdeuten der einlädt, TOP Neuwahlen zum Vorsitz und fertig
Und wer als Betriebsratsmitglied zurückgetreten ist, gehört bis zur nächsten Wahl durch die Beschäftigten nicht mehr dem Betriebsrat an. Wer aber als Vorsitzender zurückgetreten ist darf neu antreten...zumindest theoretisch, denn wenn einer zurückgetreten ist...warum dann wieder antreten?
Aber Verrückte gibts überall