Erstellt am 09.02.2010 um 16:25 Uhr von rolfo
Nein, die Gewerkschaft geht das garnichts an. Du musst nur nach der Wahl den im Haus vertretenen Gewerkschaften die Wahlniederschrift und das Wahlergebnis zusenden.
Frag ihn doch wo das steht dass du das musst.
Erstellt am 09.02.2010 um 18:09 Uhr von braker
Natürlich muss die Gewerkschaft noch vor der Wahl über die Bildung des Wahlausschusses und die Besetzung informiert werden.
Erstellt am 09.02.2010 um 18:13 Uhr von monalisa
@harrymattde,
und ehrlich gesagt, der Gewerkschaft geht eure Wählerliste nix an...
Erstellt am 09.02.2010 um 19:54 Uhr von Tanzbär
***Natürlich muss die Gewerkschaft noch vor der Wahl über die Bildung des Wahlausschusses und die Besetzung informiert werden.***
Neneneee, so einfach ist das nicht ...
Fitting §16 RNr. 45:
"... dürfte der Wahlvorstand verpflichtet sein, auf ANFRAGE den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften die Mitglieder und auch Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes mitzuteilen ..."
Keine Anfrage - kein Interesse - keine Auskunft!
Erstellt am 09.02.2010 um 21:42 Uhr von DerAlteHeini
Wenn hier so oft der Fitting zitiert wird, sollte auch alles gelesen werden.
Denn auch der Fitting weist darauf hin, dass eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft das Rechte hat einen Wahlbeobachter für die anstehende Betriebsratswahl zu entsenden.
Dies ist aber nur möglich, wenn die Gewerkschaft von der Wahl informiert wurde.
Erstellt am 09.02.2010 um 21:53 Uhr von Immie
Ich tau mich ja gar nicht zu fragen...habe aber noch ein Fragekärtchen gefunden:-)
...Natürlich muss die Gewerkschaft noch vor der Wahl über die Bildung des Wahlausschusses und die Besetzung informiert werden...
Wo steht das?
...dass eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft das Rechte hat einen Wahlbeobachter für die anstehende Betriebsratswahl zu entsenden...
Aber auch nur, wenn kein WVM ein Gewerkschaftsmitglied ist.