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BR Wahl Gewerkschaft verständigen?

H
harrymattde
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin Wahlvorstand das Wahlausschreiben ist ausgehängt die Liste ist unterwegs.Jetzt kam heute der Gewerkschaftssekretär und fragte warum er das Wahlausschreiben die Quote und die Wählerliste nicht bekommen hat. Bin ich verpflichtet ihm das zu schicken und wo steht das habe nichts dergleichen in meinen Unterlagen gefunden.

Danke für eure Antworten

5.32206

Community-Antworten (6)

R
rolfo

09.02.2010 um 17:25 Uhr

Nein, die Gewerkschaft geht das garnichts an. Du musst nur nach der Wahl den im Haus vertretenen Gewerkschaften die Wahlniederschrift und das Wahlergebnis zusenden. Frag ihn doch wo das steht dass du das musst.

B
braker

09.02.2010 um 19:09 Uhr

Natürlich muss die Gewerkschaft noch vor der Wahl über die Bildung des Wahlausschusses und die Besetzung informiert werden.

M
monalisa

09.02.2010 um 19:13 Uhr

@harrymattde, und ehrlich gesagt, der Gewerkschaft geht eure Wählerliste nix an...

T
Tanzbär

09.02.2010 um 20:54 Uhr

Natürlich muss die Gewerkschaft noch vor der Wahl über die Bildung des Wahlausschusses und die Besetzung informiert werden. Neneneee, so einfach ist das nicht ... Fitting §16 RNr. 45: "... dürfte der Wahlvorstand verpflichtet sein, auf ANFRAGE den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften die Mitglieder und auch Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes mitzuteilen ..." Keine Anfrage - kein Interesse - keine Auskunft!

D
DerAlteHeini

09.02.2010 um 22:42 Uhr

Wenn hier so oft der Fitting zitiert wird, sollte auch alles gelesen werden. Denn auch der Fitting weist darauf hin, dass eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft das Rechte hat einen Wahlbeobachter für die anstehende Betriebsratswahl zu entsenden. Dies ist aber nur möglich, wenn die Gewerkschaft von der Wahl informiert wurde.

I
Immie

09.02.2010 um 22:53 Uhr

Ich tau mich ja gar nicht zu fragen...habe aber noch ein Fragekärtchen gefunden:-) ...Natürlich muss die Gewerkschaft noch vor der Wahl über die Bildung des Wahlausschusses und die Besetzung informiert werden... Wo steht das?

...dass eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft das Rechte hat einen Wahlbeobachter für die anstehende Betriebsratswahl zu entsenden... Aber auch nur, wenn kein WVM ein Gewerkschaftsmitglied ist.

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