Erstellt am 16.01.2013 um 15:24 Uhr von leserin
Lese einmal hier:
Fragen zur Gründung eines Betriebsrats Voraussetzungen zur Wahl
http://www.betriebsratswahlen.de/index_faq.html
Erstellt am 16.01.2013 um 16:10 Uhr von rkoch
Täusche ich mich oder wird in dem Link die Frage nicht beantwortet???
> ob wir die Gewerkschaft über die bevorstehende BR-Wahl unterrichten müssen oder ob
> dies "freiwillig" ist.
Über die BEVORSTEHENDE Betriebsratswahl muss die GEW nicht informiert werden. Wenn sie selbst an der Einleitung der Wahl beteiligt war, weiß sie es ohnehin. Ansonsten ist es Sache der Mitglieder ihre GEW zu verständigen, damit sie ggf. ihre Rechte (Wahlvorschlag) wahrnehmen kann.
Nach Abschluß der Wahl ist aber der bzw. den im Betrieb vertretenen GEW aber zwingend eine Abschrift der Wahlniederschrift zuzusenden (§18 (3) BetrVG bzw. §18 WO).
Der WV muss aber nicht eruieren ob überhaupt eine GEW im Betrieb vertreten ist. Es ist Sache der GEW-Mitglieder den WV entsprechend zu informieren. So bald es dem WV aber bekannt ist, dass eine GEW im Betrieb vertreten ist (also mindestens ein Mitglied hat) kommt er um diese Pflicht nicht rum (auch wenn diese Pflichtversäumnis nicht strafbewehrt ist).
Erstellt am 16.01.2013 um 16:49 Uhr von Kulum
Aber wenn ihr eh schon drüber nachdenkt könnt ihr genauso gut den Hörer in die Hand nehmen und anrufen. Der zeitliche Aufwand dürfte nur marginal höher sein, als wenn ihr euch darüber weiter den Kopf zerbrecht.
Und da es scheinbar eure erste Wahl ist, dürfte die Gewerkschaft eher hilfreich als hinderlich sein