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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Meldepflicht nach durchgeführter BR-Wahl bei der Gewerkschaft?

G
giovan
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle...

...bin im Juni zum Betriebsrat gewählt worden (als Einziger, da wir ein 19-Mann-Betrieb sind!) Meine Frage: muss ich der Gewerkschaft irgendwie schriftlich melden, dass wir einen (und wen) Betriebsrat haben..oder reicht es das ich alle Wahlunterlagen geordnet habe bzw. dass alles protokoliert ist?

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

27.11.2006 um 16:35 Uhr

@giovan, müssen musst du nicht! Wenn du GW - Mitglied bist, würde ich es an deiner Stelle melden. Wichtig ist wirklich nur, dass der Wahlvorstand die Wahlunterlagen sauber geführt, protokolliert und geordnet hat.

L
Lotte

27.11.2006 um 17:11 Uhr

Mona-Lisa, also wenn giovan sich ans BetrVG halten will, muss der Wahlvorstand doch Müssen: siehe §18(3) oder gilt der im vereinfachten Wahlverfahren nicht?

M
Mona-Lisa

27.11.2006 um 17:22 Uhr

@giovan, Lotte hat recht!

@Lotte, gut dass du da bist.......

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